Frage an Josef Winkler von David E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Winkler,
seit geraumer Zeit und mit größer werdender Sorge verfolge ich einige Gesetzesvorhaben des Bundestages und der EU-Kommission, die meiner Ansicht nach massiv in mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen.
Da ist zunächst die VERDACHTSUNABHÄNGIGE Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten von Handy-Telefonaten oder SMS, aufgerufenen Internetseiten, E-Mail-Sendungen sowie Festnetztelefonaten. Die Ausführungen von zahhlosen Bürgerrechtlern und Datenschützern, die keinen Nutzen der 6- bis 24-monatigen Speicherungen dieser Verkehrsdaten für die Terrorismusbekämpfung scheinen mir sehr einleuchtend.
Wie sehen Sie das und finden Sie nicht, dass damit die Unschuldsvermutung ad absurdum geführt wird?
Außerdem stört mich die Art und Weise der Durchsetzung dieses Gesetzes, das vornehmlich von der EU-Kommission forciert wurde, und das reihenweise Einknicken von EU-Parlament, Bundestag und anderen Landesparlamenten, die zunächst alle Bedenken und Einwände äußerten, dann jedoch zustimmten.
Wie erklären Sie sich das?
Weiterhin ist es mir unerklärlich, wie die Speicherung des Fingerabdrucks oder anderer biometrischer Daten auf den neuen, nebenbei viel teureren, Pässen und Personalausweisen auf einem so unsicheren Chip wie dem RFID-Chip diese Dokumente sicherer machen sollen.
Die RFID-Chips können im Umkreis von einigen Metern um mich herum ohne mein Wissen ausgelesen werden. Und Sie können mir nicht erzählen, dass es für Menschen, die die Daten auslesen WOLLEN, seien sie berechtigt dazu oder nicht, kein Leichtes währe, dies zu tun...
Ich habe meine Bedenken bereits schriftlich meinem Wahlkreisabgeordneten, Ihrem Kollegen, Joachim Hörster, mitgletielt, der meine Anfrage an den Innenausschuss weiterleiten wollte. Seitdem habe ich nichts mehr von Ihm oder einem Ausschussmitglied gehört. Daher wende ich mich an Sie als "quasi Nachbar" und Mitglied des Innenausschusses.
Mit freundlichen Grüßen
David Engelhardt
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
Auch wir sehen die von Ihnen angesprochene Entwicklung im Bereich Datenspeicherung sehr kritisch. Die Vorratsdatenspeicherung ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten höchst problematisch. Vielleicht haben Sie schon von der Initiative „Vorratsdatenspeicherung.de“ gehört, die eine Sammelklage einreichen will.
Auch dem Fingerabdruck in Personalausweisen stehen wir mehr als skeptisch gegenüber. Für uns wurde kein Nachweis erbracht, dass die Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zu einem wie auch immer vermuteten Sicherheitsgewinn stehen.
Bei den sogenannten RFID-Chips hat es die Bundesregierung versäumt, eine tragfähige Selbstverpflichtung der Wirtschaft herbeizuführen, die dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger ausreichend Rechnung trägt.
Mit allen von Ihnen angesprochenen Punkten setzt sich ein Grundsatzpapier zum Thema Datenschutz auseinander, das wir derzeit in der Fraktion diskutieren. Sie können es über die Website meiner Kollegin Silke Stokar unter www.stokar.de einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler