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Josef Winkler
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Frage von Michael R. •

Frage an Josef Winkler von Michael R. bezüglich Recht

Sind Sie bereit sich dafür einzusetzen das Menschen die einen nichtdeutschen Pass haben ihre Ausbildung in Deutschland beenden dürfen und können obwohl ein Abschiebewunsch auf seiten der Behörden besteht.

Wenn nein warum nicht?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Rasenberger,

Bürger- und Menschenrechte für Zugewanderte und die Einhaltung humanitärer Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen sind und bleiben Kernanliegen grüner Politik. Dies war unsere Leitlinie bei den Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz.

Trotz des großen Engagements der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, von PRO ASYL und vielen Prominenten konnten wir innerhalb des Zuwanderungsgesetzes noch keine Bleiberechts- oder Altfallregelung für die bereits langjährig in Deutschland lebenden geduldeten Menschen erzielen, obwohl Bündnis90/Die Grünen hierzu zwei Gesetzesvorschläge vorgelegt hatte. So sollten Spielräume eröffnet werden, besonders schutzwürdige Personen sowie Jugendliche, die eine Ausbildung anstrebe, in die Regelung einzubeziehen.

Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass eine Bleiberechtsregelung nicht nur integrationspolitisch geboten ist, sondern auch im wohlverstandenen Interesse der Verwaltungen der Bundesländer liegen würde, da

· sie an dem individuellen Integrationswillen der Betroffenen ansetzt.

· sie insbesondere für die Kommunen Kosten sparend wäre, da mit geringeren Sozialhilfekosten zu rechnen wäre.

· sie die Zahl der Härtefälle, für die sich Übergangsfragen gerade im Bereich des Übergangs von der Duldung in die Aufenthaltserlaubnis stellen, verringern würde.

Jeder weiß, eine Bleiberechtsregelung für langjährig hier geduldete Flüchtlinge ist zustimmungspflichtig. Sie bedarf also der Zustimmung auch der unionsgeführten Länder. Und von denen - das hat sich auf der Innenministerkonferenz im Juni 2005 wieder gezeigt - wird diese humanitäre Notwendigkeit immer noch blockiert

Wir Grünen werden uns jedoch auch weiterhin vehement für eine solche Bleiberechtsregelung einsetzen.

Mit freundlichem Gruß

Josef Winkler,MdB

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