Frage an Josef Winkler von Manuel H. bezüglich Recht
Werter Herr Wnkler,
meine Fragen beziehen sich natürlich auf Ihren Gesetzesentwurf zum Waffenrecht (Drucksache 17/7732). Da u.A. Sie diesen Entwurf aufgesetzt haben, stehen Sie natürlich auch in der Pflicht, Inhalte zu begründen und zu rechtfertigen. Mit Blick auf Ihre Reaktion auf vorangegangene Fragen, bitte ich Sie hiermit um Sachlichkeit:
1.: Welchen Unterschied macht das optische Design einer scharfen, halbautomatischen Waffe in Hinsicht auf das tatsächliche Gefahrenpotenzial?
2.: Legale, halbautomatische Langwaffen sind in Deutschland statistisch nicht deliktrelevant. Warum ist ein Ereignis in Norwegen, also außerhalb des Einflußes deutscher Gesetzgebung, ein Grund deutsche Gesetze zu verschärfen?
3.:Mit einem Verbot bisher legaler und unregistrierter Anscheinswaffen würden schlagartig mehrere Millionen waffenrechtlich illegale "Schußwaffen", die eigentlich gar keine sind, im Umlauf sein. Welche Auswirkungen hätte das Ihrer Meinung nach?
4.: In Ihrem Entwurf werden außer den Umsatzeinbußen der Hersteller und Händler keine erwarteten Kosten aufgestellt. Was ist z.B. mit den damit verbundenen Umsatz- und MwSt-Einnahmen, dem Verlust von Arbeitsplätzen und dem ersatzlosen Eigentumsverlust der legalen Waffenbesitzer?
5.: Das öffentliche Führen realitätsgetreuer Schußwaffenreplikas ist bereits nach bestehendem Gesetz verboten. Welchen Sinn macht in diesem Sinn noch ein Totalverbot? Sie fordern faktisch das Verbot bestimmter Gegenstände um bereits verbotene Tatbestände zu verhindern.
6.: Warum soll Ihre persönliche Einschätzung über den Sinn oder Unsinn einer Sportart ausschlaggebend für die Gesetzgebung sein? Ich halte z.B. Fußball für wenig sinnvoll, sehe in meiner persönlichen Abneigung aber keine Grundlage für ein Verbot.
7.: Ergänzend zu 6. stellt sich die Frage, auf welcher fachlichen Grundlage Sie entscheiden können, welche Sportgeräte zur Ausübung einer speziellen Sportart nötig sind, die Sie weder ausüben noch hinreichend kennen?
MfG Manuel Holter
Die ausführliche Begründung unseres Gesetzentwurfs finden Sie in der von Ihnen genannten Drucksache 17/7732 ( http://dip.bundestag.de/btd/17/077/1707732.pdf ) ab Seite 4 unter dem Punkt "Begründung".
Im Übrigen wurden alle wesentlichen Argumente in den sehr zahlreichen Beiträgen der letzten Tage ausgetauscht. Ich erachte die Diskussion für ausreichend ausgetragen und werde sie nicht mehr weiterführen.
Josef Winkler