Frage an Josef Winkler von Thomas L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Winkler,
Sie begründen geplante Waffenrechtsverschärfungen mit der Verhinderung von Bluttaten. Würden Sie also diese Pläne aufgeben, falls es zu Terroranschlägen gegen die Waffenrechtsverschärfungen kommt, welche höhere Opferzahlen fordern?
Wenn ja, können Sie diese Pläne auch im Vorfeld aufgeben und so unnötige Opfer vermeiden. Für ein glaubhaftes Nein müssten Sie andere Verbotsgründe anführen als bloße Nützlichkeitserwägungen.
Ob es zu solchen Terroranschlägen kommt, ist freilich ungewiss. Fest steht aber, dass Terror gegen solche Nützlichkeitserwägungen besonders einfach und erfolgversprechend ist. Schon ein Einzeltäter ohne Rückhalt durch Sympatisanten und ohne ideologisches Beiwerk kann Anschlagsserien durchführen. Ein anschauliches Szenario wäre ein Wochenendterrorist, der regelmäßig Brandsätze in Säuglingsstationen wirft.
"Unter dem Schein des Nutzens begeht man im Staatsleben am öftesten Fehler.", wusste schon Cicero. Gegen die Vorratsdatenspeicherung argumentieren Sie mit rechtstaatlichen Prinzipien, obwohl sie vielleicht Anschläge verhindern könnte. Warum argumentieren Sie beim Waffenrecht dagegen völlig anders?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Leske