Frage an Josef Winkler von Ullrich F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wo kein Kläger, da kein Richter ….
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
am 10.08.2011 wurden in Berlin 2 Polizisten aus Mangel an Beweisen freigesprochen, die vorher verdächtigt wurden, einen Vietnamesen verprügelt und in Brandenburg ausgesetzt zu haben. Die Tat soll im Februar 2010 (!) begangen wurden sein. Nach meinen Kenntnisstand waren die Beamten seither von Dienst suspendiert. Das meines Erachtens brisante am Vorfall ist, daß das mutmaßliche Opfer zwischenzeitlich von der Ausländerbehörde abgeschoben wurde. Es konnte also mit seinen Einlassungen nicht zur objektiven Tataufklärung bei Gericht beitragen. Auch in den Medien wird dieser Vorgang mit Oh-Ton kommentiert.
Wie sind derartige Vorgänge mit der viel gelobten deutschen Rechtstaatlichkeit vereinbar ? Können Sie nachvollziehen, daß diese „Bummelei“ bei Staatanwaltschaft /Justiz und das zeitgleiche Verhalten der Ausländerbehörde bei Menschen wie mir, den Eindruck von “Amtshilfe für die beiden Polizisten“ oder gar Strafvereitlung erwecken.
Ullrich Fritzsche
Sehr geehrter Herr Fritzsche,
als Vertreter der rechtsetzenden Gewalt ist eine Einmischung in die Rechtsprechung stets problematisch. Auch ist es inhaltlich nur auf Basis von Presseberichten kaum möglich, qualifizierte Aussagen zum Verfahrensverlauf und zum Urteil zu machen. Dass der mutmaßlich Geschädigte vor Gericht, weil zuvor abgeschoben, nicht als Zeuge befragt werden konnte, finde auch ich bedenklich. Solch ein Vorwurf gegen Polizisten ist schließlich eine äußerst sensible Angelegenheit, bei dem meiner Meinung nach beide Seiten gehört werden sollten. Dass eine Aussage des Zeugen nicht ermöglicht wurde – sei es durch Ladung oder Gewährung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung etc. –, halte ich persönlich nicht für nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler