Frage an Josef Rickfelder von Ingo N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Herr Rickfelder,
der für die parlamentarischen Regeln zuständige Ausschuss hat mit den Stimmen von Union, SPD und FDP beschlossen, das Rederecht der Abgeordneten einzuschränken!
Wie stehen Sie dazu und werden Sie gar im Bundestag für diese Änderung der Geschäftsordnung Ihre Stimme abgeben?
Sehr geehrter Herr Nies,
diese Frage bezieht sich auf die Geschäftsordnung des Bundestages, ist also kein landespolitisches Thema. Da ich, eine Wiederwahl vorausgesetzt, Mitglied des Landtages in NRW sein werde, berührt mich diese Frage zunächst nur persönlich.
Insoweit möchte Ihnen gerne antworten und meine persönliche Meinung darlegen: Ich finde es wichtig, wenn Abgeordnete die in erster Linie ihrem Gewissen verantwortlich sind, bei gewichtigen Themen, bei denen die Berufung auf die Gewissensfreiheit auch nachvollziehbar ist, die Gelegenheit haben ihre abweichende Meinung im Parlament kund zu tun.
Wie lang dann die jeweiligen Redezeiten sein dürfen, darüber müssten die Abgeordneten eine Einigung, mit anderen Worten, eine Regel für die Geschäftsordnung festlegen, denn auch die Funktionsfähigkeit des Parlaments muss gewährleistet bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Rickfelder