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Josef Rickfelder
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Frage von Maria M. •

Frage an Josef Rickfelder von Maria M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rickfelder,

ich verstehe nicht, wieso die Diäten der Abgeordneten in NRW um 500 Euro für die Altersvorsorge erhöht werden soll.

Ich habe bisher für meine Private Altersvorsorge alles von meinem normalen Einkommen , welches nicht üppig ist, bestreiten müssen. Dies gilt auch für alle normalen Bürger so weit ich weiß.

Ich verstehe absolut nicht, das Leute, egal in welcher Funktion, über ihr eigenes Einkommen abstimmen.

In der heutigen Zeit, wo die Länder und Staaten absolut verschuldet sind, ist mir dies nicht zu erklären. Es wird nur beim " normalen Bürger " gespart.

Wir zahlen Steuern, aber unsere Schulen, Schwimmbäder, Bibliotheken u.s.w werden geschlossen.
Aber wenn ich die Regierungsbauten in Berlin oder Brüssel sehe, denke ich, wir schwimmen im Geld.
Für Politiker nur vom Feinsten, Kinder in maroden Schulen.

Laßt doch bitte mal das Volk über Eure Vorhaben mit bestimmen, dies wäre ein kleiner
Schritt in mehr Demokratie.

Können Sie mir vielleicht doch erklären, wieso es also für Abgeordnete 500 Euro extra geben soll, und für uns nicht. Wobei ich dringender privat Vorsorge leisten müßte. Ich bekomme vielleicht nach 45 Jahren 1.100 Euro Brutto.

Mit freundlichem Gruß
R. Mewissen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Mewissen,

zur grundsätzlichen Antwort füge ich ein Schreiben unserer Fraktion bei.

Vielleicht sollten Sie außerdem bedenken, dass bei der Einordnung/Vergleichbarkeit der Abgeordnetendiäten, eine angemessene Vergleichbarkeit hergestellt werden muss.

So ist ein Vergleich mit kommunalen Wahlbeamten durchaus angemessen. Auch kommunale Wahlbeamtinnen und -beamte werden auf Zeit gewählt. Z.B. erhalten Bürgermeister ab einer Gemeindegröße von 10.001 Einwohnern eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppen ab B3. Beigeordnete werden ab 30.001 Einwohnern ab B2 (Grundbesoldung: 6380.77 €) eingruppiert. Der/ die Direktor/ -in des Landschaftsverbandes ist mit B8 einzugruppieren, Landesräte bei mit B6. Insgesamt können Kommunale Wahlbeamte je nach Aufgabenzuschnitt bis zu B11 (Grundbesoldung: 11524.40€) erhalten. Nach 8 bzw. 10 Jahren steht Ihnen eine Altersversorgung in Höhe von 35% (Mindestsatz) zu. Das macht z. B. für die Besoldung B2 einen Betrag von 2274 € aus.

Ich glaube, dass man eine realistische Vergleichbarkeit herstellen muss, wenn wir über Abgeordnetendiäten diskutieren.

Am gestrigen Tage fand im Landtag eine Anhörung zu dem Thema Erhöhung des Versorgungsanteils der Diäten statt. Der Auswertung der Ergebnisse der Anhörung möchte ich nicht vorgreifen, die Fraktionen werden dazu intensiv beraten. Beunruhigend ist für mich, die Aussage, dass das gesamte Versorgungssystem nicht sicher ist (bei der Beschlussfassung über das Gesetz, gingen die damaligen Abgeordneten davon aus, dass sich weitere Landtage und auch der Bundestag dieser wegweisenden Neuregelung der Abgeordnetendiäten anschließen würde und damit das Versorgungswerk auf wesentlich mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich hätte stützen können).

Mit freundlichen Grüßen

Josef Rickfelder MdL