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Frage von Dr. Josef H. •

Frage an Jörg Kästl von Dr. Josef H. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Kästl,

wie gedenken Sie die vollständigen Umstellung der Energieversorgung zu 100% regenerativer Energie bis 2030, die im Kreistag Freising letztes Jahr beschlossen wurde, im Falle Ihres Einzugs in den Landtag zu unterstützen?

Freundliche Grüße

Dr. Josef Hofmann

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Dr. Hofmann,

wir wollen den Energiebedarf zu 100% mit erneuerbaren Enerien decken. In unserer Überflussgesellschaft ist es kein Problem, ca. 1/3 des Energiekonsums einzusparen. Wenn noch bessere Technik, mit höheren Wirkungsgraden eingesetzt wird, kann der restliche Energiebedarf mit erneuerbarer Energie gedeckt werden. Die Anstrengungen werden sich lohnen, denn alle wollen das Klima schützen und eine bezahlbare, sichere Energieversorgung auch noch in der nächsten Generation. Wir wollen keinen Krieg um Öl, Gas, Kohl oder Uran.

Erneuerbare Energien, z.B. aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie ohne lange Transporte sichern langfristig und nachhaltig die Energieversorgung der Region. Das erfolgreiche "Erneuerbare Energien Gesetz" muss dazu erhalten bleiben, da es die effektivste Maßnahme der erneuerbaren Stromerzeugung darstellt.

Der Freistaat Bayern muss in den kommenden 10 Jahren den Schwerpunkt seiner Investitionstätigkeit auf die energetische Sanierung aller öffentlicher Gebäude legen.
Ob Schule, Rathaus, Kindergarten, Polizeidienststelle oder Krankenhaus, Altenheim oder Hochschule - viele öffentliche Gebäude warten auf optimale Wärmedämmung, auf die Erneuerung der Heizungsanlage, auf moderne Umwälzpumpen, auf gesteuerte Wärmerückgewinnung und vieles mehr. Solche Investitionen sind in jedem Fall sinnvoller als die 3. Startbahn.

Alle Elektrogeräte in öffentlichen Einrichtungen (Heizungspumpen, Kühlgeräte, Beleuchtungsanlagen, EDV-Anlage, etc.) werden spätestens bei der nächsten anstehenden Erneuerung auf den höchsten Stand der Energieeinspartechnik gebracht. Bayern sollte im öffentlichen Bereich vorbildhaft realisieren, was an Spitzentechnik im Energieeinsparsektor zur Verfügung steht.

Die Nutzung erneuerbarer Energien ist bei Neubauten und Renovierung von Altbauten gesetzlich vorzuschreiben und finanziell zu fördern. Wie im Nachbarland Baden-Württemberg muss auch in Bayern die Baugesetzgebung zeitgemäß gestaltet werden: Bei Neubauten und bei der Erneuerung von Heizungsanlagen in Altbauten ist die Nutzung erneuerbarer Energien zwingend vorzuschreiben. Zeitlich befristet müssen Anreize gegeben werden, Gebäude zu 100% mit der nötigen Raumheizung und Brauchwasser aus erneuerbarer Energie zu versorgen.

Bayern muss sein Windkraftdefizit abbauen.
Wir wollen in allen geeigneten Regionen Vorrangstandorte ausweisen, an denen Investoren Windkraftanlagen errichten können. Durch Vorranggebiete wird der Landschaftsschutz gewährleistet und diese unverzichtbare, saubere Energie dennoch ermöglicht. Sollten in den nächsten Jahrzehnten bessere Formen der Energieerzeugung gefunden werden, lassen sich Windräder rückstandsfrei und problemlos abbauen; dies gilt für Atomkraft und die Verbrennungsanlagen fossiler Energeiträger nicht. Das Landesentwicklungsprogramm ist entsprechend zu ändern und zu ergänzen.

Alle staatlichen Einrichtungen sollen bis spätestens Ende 2009 ausschließlich Strom aus regenerativen Quellen beziehen. Es sind die regenerativen Energiequellen nicht nur zu fördern, sondern deren Angebot ist auch zu nutzen. Der Staat hat auch hier eine Vorbildfunktion.

Der Umgang mit Trinkwasser soll sparsam und sinnvoll sein. Kommunen werden deshalb angehalten, eine nachhaltige Versorgung mit Trinkwasser zu erhalten und für den Bürger ein eigenes häusliches Nichttrinkwasser-System für WC-Spülung oder Waschmaschine zu fördern und die Wasser-Entsorgung darauf abzustellen.

Mit seinem Beschluss zur Energiewende steht der Lkr. FS nicht allein. Hier gibt es bereits mehrere Kommunen mit einem vergleichbaren Ansinnen (z.B. FFB). Wie kann eine derartige Initiative durch den Landtag unterstützt werden? Ich denke, durch eine Koordination der einzelnen Aktivitäten. Durch Stärkung von Forschungsinstitutionen wie das ZAE Bayern, die derartige Initiativen fachlich unterstützen und begleiten sollten. An vielen Bayerischen Fachhochschulen und Universitäten wird heute F&E in verschiedenen Fachbereichen vom Bauwesen über die Versorgungstechnik, Energietechnik bis hin zur Verkehrstechnik betrieben. Wie an dem Fachgutachten zum Thema Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung zu sehen ist, werden sich in Zukunft auch die Juristen der verschiedene Sparten mit der ganzen Thematik befassen müssen. Ich denke dabei an das Planungsrecht, Bebauungspläne, Baurecht, Wasserrecht und Bergrecht bei der Oberflächennahen- und bei der Tiefen-Geothermie. Diese gesamten Aktivitäten müssen in gewissem Umfang koordiniert werden. Es müssen die Wege freigemacht werden, für kleine und große Wärmenetze, für Kraft/Wärme-Kopplung, für Energieträger wie Sonne, Geothermie, Biomasse inkl. Biogas z.B. aus Reststoffen Auf der Ebene des Landtags halte ich parteiübergreifende Initiativen, gerade in diesem juristischen Bereich für unabdingbar, da juristische Hemmnisse oft als Argument gegen eine technische Realisierung ins Feld geführt werden. Physikalische Gesetze lassen sich im Gegensatz zu juristischen Regelungen nicht ändern. Als ödp wollen wir auch den juristischen Weg freimachen für neue Energie-Initiativen! Durch begleitende Förderprogramme für Landkreise und Kommunen, die hierbei initiativ werden, ein fachliches Begleitforschungsprogramm und die Aufbereitung von Erfahrungen aus Pilotprojekten, kann das Land erhebliche Unterstützung leisten.

In meinen Augen ist aber bei allen geförderten Maßnahmen eine fachliche Begleitung durch unabhängige Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus 2 Gründen unbedingt notwendig:
1. Qualitätskontrolle der Maßnahme
2. Der Lerneffekt und die Erfahrungen müssen sofort in die
Ausbildung einfließen.
 
Also zusammenfassend:
1. Initiative im Landtag zur Unterstützung der Energiewende
in Landkreisen durch

Koordination von Aktivitäten, Verbesserung der Rechtslage im Bau- und Planungsrecht  Förderung von Pilotvorhaben mit Begleitforschung Stärkung der F&E Aktivitäten Stärkung und Vernetzung der Ausbildung in diesem Bereich

2. Die Initiative zur Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung, halte ich für sehr unterstützenswert, da so analog dem Naturschutz der Stellenwert des Klimaschutzes     erheblich angehoben wird und so die Motivation zur Anpassung unserer rechtlichen Rahmenbedingungen an die Bedürfnisse einer zukunftsfähigen Energieversorgung gestärkt wird.
 
3. Eine Energiewende im ganzen Freistaat wollen wir erreichen und würde die unter 1. genannten Inhalte hervorragend ergänzen und abrunden. Damit können auch die etwas weniger fortschrittlichen Landkreise einbezogen werden.
 
Zusammenfassend ist für mich als ödp-Kreisrat bzw. Mitglied des bayerischen Landtags klar, ob eine Energiewende 2030, 2035 oder 2040 kommt, ist zweitrangig. Tatsache ist, sie muss kommen und sie wird kommen. Es gibt jetzt die Möglichkeit, sie aktiv zu gestalten, zeitnah entsprechende Strukturen aufzubauen und die lokale Wirtschaft und das Handwerk zu stärken, in dem man sie einbindet. Ansonsten bleiben wir auf der Strecke und kaufen unsere Produkte in Zukunft im Ausland. Österreich ist hier ein gutes Beispiel, wie man es machen sollte.

Mit ökologischen Grüßen

Jörg Kästl