Frage an Jörg Geibert von Wilfried M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Geibert,
die moderne Technik macht es möglich, daß man z.B. jederzeit Filmaufmahmen aus Nachkriegsprozessen - z.B. dem Nürnberger Ärzteprozeß und dem Eichmann-Prozeß- aufrufen und Ausschnitte von Beschuldigtenvernehmungen u.a. nacherleben kann.
Hierzu meine erste Frage:
Sind Sie -als Jurist und ehemaliger Innenminister Thüringens- der Überzeugung, daß die "laufende Kamera" seinerzeit z.B. in Nürnberg bzw. Jerusalem die Wahrheitsfindung irgendwie beeinflußt haben könnte?
Falls ja:
Eher in Richtung Erschwerung oder eher in Richtung Erleichterung?
Desweiteren wüßte ich gern von Ihnen, wie Sie -als Mitglied der in Berlin mit regierenden CDU- zur Abschaffung
a) des Verbots von Filmaufnahmen im Gerichtssaal heute und
b) der aus dem "Dritten Reich" stammenden Anwaltszwangs-Paragrafen stehen (2).
Gibt es Ihrerseits /seitens der Christparteilichen irgendwelche nachlesbaren Initiativen?
Ich bitte um vollständige und wahrheitgemäße Antworten auch auf meine hier vor knapp einem Jahr (!!!) gestellten Fragen.
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. M.
Anti-Korruption. Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
1) vgl. z.B. https://www.youtube.com/watch?v=tu4hvHzN7i4
2) Eichman- Trial ab Teil 1 https://www.youtube.com/watch?v=Fv6xbeVozhU
2) vgl. noch unbeantwortete -m.E. aber hochinteressante Fragen von Herrn Klug an Frau Beatrix von Storch https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/beatrix-von-storch/question/2016-05-23/22166