Frage von Elke B. • 01.04.2025

Antwort ausstehend von Jonas Reiter CDU
Carsten Simon
Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz ist eine Bundesangelegenheit und damit keine Angelegenheit für den Landtag des Saarlandes.
Ein Verbotsverfahren halte ich aktuell nicht für zielführend...
Zum aktuellen Zeitpunkt erachten wir ein Verbotsverfahren als nicht zielführend.