Frage von Gabriele H. • 21.05.2024
Antwort von Jonas Reiter CDU • 03.06.2024
Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz ist eine Bundesangelegenheit und damit keine Angelegenheit für den Landtag des Saarlandes.
Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz ist eine Bundesangelegenheit und damit keine Angelegenheit für den Landtag des Saarlandes.
Ein Verbotsverfahren halte ich aktuell nicht für zielführend...
Zum aktuellen Zeitpunkt erachten wir ein Verbotsverfahren als nicht zielführend.