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Jonas Hoffmann
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Frage von Ozan C. •

Können Sie den integrierten LL.B. nach dem hessischen Modell auch an den Unis in Baden-Württemberg zulassen?

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

ich bin Initiator der Petition für den integrierten LL.B. und Master (www.openpetition.de/!llb)

Die Einführung des LLB's in Ba-Wü ist mächtig gefloppt, weil die Unis und Fachschaften dazu nicht angehört wurden.

Der Petition wurde auch nur teilweise entsprochen.

Insbes. können die Studis sich nach vergeigtem Examen nicht mehr in Konstanz zur Erlangung des Bachelor of Laws' einschreiben.

Auch deshalb finde ich es gerade richtig, nicht darauf zu warten, bis die anderen Unis in Ba-Wü ein Flopp-Modell einführen, das viele Studis aussiebt.

Ich empfehle Ihnen, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, sodass die anderen Unis auch die Möglichk. erhalten, ein LL.B. nach dem hessischen Modell einzuführen.

Jedoch sollte die Rückwirkungsfrist bist 2017 reichen, damit die Studis, die den Wiederholungsversuch während der Pandemie geschrieben haben, den LLB erhalten.

Nur die SPD ist, wie ich sehe, bereit, den Studis zu helfen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Die SPD-Landtagsfraktion ist sich ihrem Anliegen bewusst und hat unter anderem im Januar 2025 einen Berichtsantrag zur Einführung des integrierten „Bachelor of Laws“ gestellt (Frage 1-5, BW-Landtagsdrucksache 17/8085). Bereits im Januar 2023 hat die SPD-Landtagsfraktion einen ersten Berichtsantrag an die Landesregierung gestellt (BW-Landtagsdrucksache 17/4021) und darin explizit nach der Einführung des „Bachelor of Laws“ gefragt (Frage 9), die darauffolgend im ständigen Ausschuss behandelt wurde, wo die SPD auch ihre Bedenken zu den Ruhezeiten während der ersten juristischen Prüfung geltend machen konnte (BW-Landtagsdrucksache 17/4810).

 

Grundsätzlich hat sich die SPD in einer Ausschusssitzung für die sogenannte Gradlösung in der Einführung eines „Bachelor of Laws“ nach nordrhein-westfälischem Vorbild ausgesprochen, das bedeutet, dass der Staatsexamensstudiengang nicht modularisiert wird, also mit ECTS-Credits bepunktet, sondern der „Bachelor of Laws“ verliehen wird, wenn die Studierenden u.a. zum ersten juristischen Staatsexamen zugelassen werden. Bei der Festsetzung der Rückwirkungsfrist sollten die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen und Hessen einbezogen sowie studentische Belange berücksichtigt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Jonas Hoffmann

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