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Jonas Hoffmann
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Frage von Edgar F. •

Frage an Jonas Hoffmann von Edgar F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

im Zusammenhang mit der Angleichung der "Ostrenten" (aktueller Rentenwert Ost) an das das Westniveau bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen zum SPD-Wahlkampfschwerpunktthema "Soziale Gerechtigkeit":
Wie erklären Sie einem jüngeren ostdeutschen Beschäftigten, dass seine gegenüber dem Westniveau geringeren Verdienste nicht mehr auf das Westniveau hochgewertet werden (Anlage 10 zum SGB VI), er also später beim Rentenbezug eine geringere Rente erhält und evtl. in die Altersarmut gerät und für das Ganze jetzt auch noch höhere Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss, weil die Angleichung der Ostrenten (gesamtgesellschaftliche Aufgabe) überwiegend beitrags- statt steuerfinanziert ist?
Wie erklären Sie einem westdeutschen Mindestlohnbezieher, dass er mit seinen davon einbehaltenen Rentenversicherungsbeiträgen eine Höherbewertung von "Ostrenten" finanziert, die im Zahlbetrag (bei Ehepaaren sicherlich) schon höher sind als sein Mindestlohn?
Wie erklären Sie einem westdeutschen Kleinstrentner, dass er durch den für die Angleichung der "Ostrenten" höheren Beitragssatz und die daraus folgenden geringeren eigenen Rentenerhöhungen (§ 68 Absatz 5 SGB VI) die noch weitere Erhöhung bereits gegenüber seiner eigenen Rente höherer "Ostrenten" finanziert?
Im Übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, dass sich sowohl das Direktorium als auch die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund für eine Steuerfinanzierung anstatt einer Beitragsfinanzierung ausgesprochen haben!

Im Voraus besten Dank für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen.
E. F.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Angleichung der Renten ostdeutscher Rentner an das Niveau ihrer westdeutschen Mitbürger ist seit langen Jahren ein immer wieder gefordertes Unterfangen gewesen. Die Regelung zur Angleichung, die im Sommer 2017 getroffen wurde, stellt zweifelsohne einen Kompromiss dar. Die Angleichung der Renten ist aber ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit für ostdeutsche Rentner gewesen. Weil die Rentner in Ostdeutschland oft längere Arbeitszeiten aufweisen als westdeutsche Rentner, ist ein gleiches Rentenniveau mehr als gerecht.

Nun zur Frage der Finanzierung. Ja, diese Änderungen in der Rente gehen zu Lasten aktueller Beitragszahler, weil die Finanzierung zunächst über die Rentenversicherung selbst erfolgt. Ab 2022 bezuschusst der Bund aber den Versicherungsträger mit 200 Millionen, ab 2025 dann dauerhaft mit zwei Milliarden jährlich. Ich hätte mir hier auch eine andere Lösung gewünscht, eine die die Beitragszahler von heute nicht noch weiter belastet. Umso wichtiger ist es aus meiner Sicht, die Rentenbeiträge bei 22% zu stabilisieren, wie die SPD in ihrem Regierungsprogramm vorsieht. So oder so befürworte ich eine vollständige Übernahme der Mehrkosten, die durch die Angleichung des Rentenniveaus entstehen ab 2025, gegebenenfalls auch über zwei Milliarden jährlich hinaus.

Mit freundlichen Grüßen

Jonas Hoffmann

 

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