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Johannes Wiegelmann
CDU
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Frage von Maria G. •

Wie fanden Sie die Abstimmung gestern? Was erwarten Sie morgen? Sehen auch Sie die Demokratie und den Rechtsstaat in ernster Gefahr?

Welche Schritte müßten im Punkt Migration gegangen werden? Wie werden Sie verhindern, dass Schutzbedürftige widerrechtlich abgewiesen werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau G.,

danke für Ihre Anfrage. Ich hätte als Abgeordneter die Linie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und unseres Kanzlerkandidaten Friedrich Merz unterstützt. Weder den Rechtsstaat noch die Demokratie sehe ich in erster Gefahr. Ganz im Gegenteil: Unsere Demokratie gerät dadurch in Gefahr, dass eine gesellschaftliche und politische Minderheit die Radikalen als Werkzeug benutzt, um den Willen der Mehrheit der Bevölkerung dauerhaft zu ignorieren. Dreiviertel der Bevölkerung erwarten eine Wende in der Migrationspolitik, ja stimmen unseren Positionen zu. Das Richtige wird nicht falsch, nur weil die Falschen zustimmen.

Friedrich Merz hat nach den Morden von Aschaffenburg Verantwortung übernommen. Und zwar in einer Situation, in welcher die Scholz-Regierung erneut keine Antworten geben wollte und konnte.

Der Gesetzentwurf, der nunmehr abgelehnt wurde, wurde von unserer Fraktion als Reaktion auf den Anschlag von Solingen im Herbst 2024 eingebracht. Er beinhaltete lediglich folgende drei Änderungen des Aufenthaltsgesetzes:
Wir wollten das Regelungsziel der „Begrenzung“ wieder in das Aufenthaltsgesetz einführen, nachdem die vormalige Ampel-Regierung es aus dem Gesetz gestrichen hatte. Dieser Wortlaut galt bis 2023. Weder SPD noch Grüne können bis heute erklären, warum sie diese Änderung ablehnen, gerade wenn sich alle einig sind, dass die Zuwanderung begrenzt werden muss.

Wir wollten zum Zweiten den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten - als zu solchen Asylsuchenden, die nicht individuell verfolgt werden, sondern nur aufgrund der Verhältnisse im Heimatland vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten - beenden. Eine solche Entscheidung hatte die frühere „Große Koalition“ zwischen CDU/CSU und SPD bereits im Jahr 2016 beschlossen und galt zwischen 2016 und 2018. Auch hier kann die SPD bis heute nicht beantworten, warum sie diese Änderung nicht unterstützen wollten.

Wir wollten zum Dritten die Kompetenzen der Bundespolizei beim Vollzug des Aufenthaltsrechts ausweiten. Dies entspricht dem einschlägigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 23.-25. Oktober 2024 - es entsprach also der Linie von Ministerpräsidenten der SPD, Grünen, CDU und CSU. Auch hier können weder SPD noch Grüne erklären, warum sie diese Änderung nicht mitgehen konnten.

Mit unserem weitergehenden 5-Punkte-Plan werden wir (1) dauerhafte Grenzkontrollen einführen, (2) jeden Versuch der illegalen Einreise zurückweisen lassen, (3) mehr Abschiebe-Haft-Plätze vorsehen, (4) die Länder beim Vollzug der Ausreisepflicht stärker unterstützen, (5) das Aufenthaltsrecht für Straftäter und Gefährder verschärfen.

Die von Ihnen beschriebene Gefahr, dass Schutzbedürftige widerrechtlich abgewiesen werden, gibt es nicht. Die Dublin III Verordnung sieht vor, dass Asylanträge dort zu stellen sind, wo man zum ersten Mal europäischen Boden betritt. Wer aus einem europäischen Nachbarland nach Deutschland einreisen möchte, ist nicht (mehr) auf der Flucht. Diese Personen hätten in Polen oder Österreich oder einem anderen Staat Asyl beantragen können.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Wiegelmann

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