Frage von Rolf L. • 27.03.2025

Antwort von Johannes Wiegelmann CDU • 30.03.2025
Als neu gewähltes Mitglied des 21. Deutschen Bundestages war ich am Gesetzgebungsverfahren des 20. Deutschen Bundestages nicht beteiligt
Foto: Tobias Koch
Als neu gewähltes Mitglied des 21. Deutschen Bundestages war ich am Gesetzgebungsverfahren des 20. Deutschen Bundestages nicht beteiligt
Diese Risiken dürfen wir nicht ignorieren.
Und zwar in einer Situation, in welcher die Scholz-Regierung erneut keine Antworten geben wollte und konnte.
Als Abgeordneter bin ich Vertreter des ganzen Volkes und nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden.