(...) Genauso wenig sind mir überhaupt Äußerungen Guido Westerwelles über das Ende des Römischen Reiches bekannt. Die Ethik der Bergpredigt hingegen schätze ich persönlich übrigens sehr, auch hier findet sich ja das von ihnen angeführte Bibelzitat. (...)
(...) Ich muss als guter Demokrat akzeptieren, dass diese Argumente auch in meiner Partei eine Mehrheit überzeugt haben und ich mit den Jungen Liberalen und unserem Antrag bei der Beschlussfassung über das Wahlprogramm unterlegen bin. Persönlich halte ich das gesamte System der ermäßigten Mehrwertsteuersätze für intransparent und dringend reformbedürftig. Gegenüber der selektiven Behandlung einzelner Ausnahmetatbestände und damit auch der vorgezogenen Entscheidung für eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe hatte und habe ich folglich Bedenken. (...)
(...) Zwischen Zimmerpreis und Mehrwertsteuer im Hotelleriegewerbe besteht also sicherlich ein betriebswirtschaftlicher Zusammenhang, aber kein rechtlicher. Alles andere wäre auch ein unerlaubter Eingriff in die Vertragsfreiheit. (...)
(...) Die Euro- und Schuldenkrise hat es noch einmal dramatisch deutlich gemacht: Wir müssen die Staatsverschuldung in den Griff bekommen. Deshalb setzt die Koalition aus Union und FDP strikt auf Haushaltskonsolidierung (durch die Reduzierung der Ausgaben und nicht die Erhöhung der Einkommens- oder Mehrwertsteuer). (...)
(...) Während sich das Handeln von Unternehmen zu Anschauungszwecken vielleicht noch auf das Profitstreben reduzieren lässt, kann und sollte man dies für den Staat, so denke ich, nicht ohne Weiteres annehmen. Staatliches Handeln ist, und sollte wiederum nicht profitorientiert sein, vielmehr erfüllt der Staat eine Vielzahl komplexer Aufgaben: er sorgt für Sicherheit, stellt öffentliche Güter bereit und setzt die Rahmenbedingungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. (...)
(...) ich kann verstehen, dass es Ihnen ungerecht erscheint, wenn der von Ihnen zu leistende Unterhalt der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen zufließt. Allerdings möchte ich zwei Dinge zu bedenken geben: Da Ihr Kind noch minderjährig ist, erhält den Unterhalt der Erziehungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, in Ihrem Fall also Ihre ehemalige Ehefrau. (...)