Frage an Johannes Vogel von Walter S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Vogel,
wir haben im Juni 2009 5 Doppelzimmer nur Übernachtung vom 17.-24.3.2010 gebucht. Die Zimmerpreise wurden inclusive Mehrwertsteuer bestätigt. Da dieses Jahr die Mehrwertsteuer von 19 auf 7% gesenkt wurde, bat ich um eine neue Auftragsbestätigung mit entsprechend gesenkten Preisen. Das Hotel lehnt dieses aber ab. Ich erinnere mich, dass bei der letzten Mehrwertsteuererhöhung die Altverträge angepasst wurden und man mehr bezahlen musste. Ich finde es rechtlich nicht in Ordnung, dass bei Altverträgen die Mehrwertsteuersenkung nicht weitergegeben wird. Darum meine Frage, ist dies rechtlich erlaubt, oder haben sie so ein schlechtes Gesetz gemacht?
Mit freundlichen Grüssen
Walter schürholz
Sehr geehrter Herr Schürholz,
bitte entschuldigen Sie die viel zu späte Antwort auf Ihre Frage. Dennoch will ich sie Ihnen nicht schuldig bleiben: Ein Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft ist die freie Preisbildung. Jedermann kann Güter oder Dienstleistungen für einen von ihm zu bestimmenden Betrag anbieten. Ob er diese dann absetzt oder nicht, ist stets eine Frage der Zahlungsbereitschaft der Kunden.
Dies gilt natürlich auch im Rahmen des Hotelleriegewerbes: Inwieweit ein Anbieter, in diesem Fall das Hotel, seine Preise verändert oder nicht, liegt alleine in seiner Entscheidung. Wenn sich also eine Änderung im Steuerrecht ergibt, die für den Anbieter relevant ist, entsteht daraus keine wie auch immer geartete rechtliche Pflicht für ihn, seine Preise zu verändern, weder nach oben noch nach unten.
Zwischen Zimmerpreis und Mehrwertsteuer im Hotelleriegewerbe besteht also sicherlich ein betriebswirtschaftlicher Zusammenhang, aber kein rechtlicher. Alles andere wäre auch ein unerlaubter Eingriff in die Vertragsfreiheit. Andererseits hätten Sie zum Beispiel bei der von Ihnen beschriebenen nachträglichen Preisveränderung fraglos vom ursprünglichen Vertrag zurücktreten können.
In dieser Hinsicht ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das zuletzt die Mehrwertsteuer im Hotelleriegewerbe verändert hat, nicht zu beanstanden. Eine andere Frage ist die politische Bewertung des Ganzen. Persönlich habe ich die Schaffung eines weiteren Ausnahmetatbestandes im Mehrwertsteuersystem ohne Gesamtreform immer abgelehnt, bin damit aber im innerparteilichen demokratischen Meinungsbildungsprozess unterlegen. Deshalb begrüße ich umso mehr, dass sich die Regierungskoalition ausdrücklich dazu bekannt hat, eine Reform des gesamten Mehrwertsteuersystems anzugehen und dabei natürlich alle ermäßigten Mehrwertsteuersätze mit einbeziehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Vogel