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Johannes Vogel
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Frage von Günter W. •

Frage an Johannes Vogel von Günter W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vogel,

könnten Sie mir kurz erklären,wie sich die Beratung bzw. Abstimmung über das Meldegesetz am 28.6.2012 im Deutschen Bundestag ( anwesend ca.30 Volksvertreter!!) mit dem §45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vereinbaren lässt? ( §45(1): Der Bundestag ist beschlussfähig,wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind.) Das heisst doch im Umkehrschluss...Na? Dieses Beispiel ist ja kein Einzelfall. Ist der § 45 inzwischen abgeschafft?

Mit freundlichen Grüssen
Günter Walkenbach

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Walkenbach,

vielen Dank für Ihre Frage. Mich fragen häufig Bürgerinnen und Bürger, warum das Plenum manchmal nur so spärlich besetzt sei, gegebenenfalls auch bei Abstimmung. Grundsätzlich liegt das daran, dass der Bundestag sich selbst arbeitsteilig organisiert. Kein Abgeordneter kann die gesamte Fülle der Themen überblicken, weswegen sich die Abgeordneten auf bestimmte Bereiche spezialisieren. Das ist im Übrigen sogar vom Grundgesetz teilweise so vorgegeben, wenn es die Einrichtung verschiedener Fachausschüsse vom Parlament fordert. Bei vielen Spezialthemen ist dann auch keine große Präsenz im Plenum vonnöten. Nun konkret zu Ihrem Anliegen: Nein, die Geschäftsordnung des Bundestages ist hier nicht geändert worden und die Vorschriften des § 45 gelten nach wie vor. Dazu gehört allerdings auch, dass die Beschlussunfähigkeit - wenn die Beschlussfähigkeit denn angezweifelt wird - eigens festgestellt werden muss (§ 45 Absatz 2 GOBT). Nur, weil in absoluten Zahlen weniger als die Hälfte der Mitglieder des Deutschen Bundestages im Plenum sind, wird der Bundestag also nicht automatisch beschlussunfähig. Es bleibt also dabei, dass die entsprechenden Vorschriften der Geschäftsordnung nach wie vor in Kraft sind.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel

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