Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)?
Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)? Bei Kapitalauszahlung nach Jahrzehnten Einzahlung hilft der Freibetrag kaum. Die Bevölkerung sollte doch über die bAV-Säule vorsorgen?
Sehr geehrter Herr C.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
In der vergangenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde im Rahmen des Grundrentenpakets im November 2019 beschlossen, die bisherige Freigrenze bei der Krankenversicherung auf Betriebsrenten in einen Freibetrag umzuwandeln und Mitte Dezember 2019 das entsprechende Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) beschlossen.
Das war aus Sicht der Fraktion der Freien Demokraten eine unbefriedigende Lösung, denn das Problem der Doppelverbeitragung für Direktversicherte wurde nicht im Sinne aller Betroffenen aufgelöst. Hier hätten wir uns damals einen anderen Weg gewünscht. Für uns ist klar: Die Versicherten müssen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass sich private Altersvorsorge lohnt und diese nicht mehr im Nachhinein gekürzt wird. Die FDP-Fraktion war im Jahr 2004 übrigens die einzige Fraktion des Bundestages, die gegen die damals eingeführte Doppelverbeitragung gestimmt hat.
Nichtsdestotrotz führt die im Jahr 2019 eingeführte Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag zu einer erheblichen Verbesserung für Hunderttausende von Versicherten mit einer betrieblichen Altersvorsorge.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Vogel