Wie stehen Sie zum Gesellschaftsjahr? Vor allem im Hinblick auf Art. 4 Abs. 2 EMRK , der so etwas verbietet (Zwangsarbeit, nur Wehrdienst ausgenommen).
Sehr geehrter Herr H.,
Beim Gesellschaftsjahr soll es nach unserer Vorstellung eine Vielzahl an Möglichkeiten geben, sich nach der Schulzeit für unsere Gesellschaft einzusetzen: im Sport, im Katastrophenschutz, im digitalen Bereich, in Kunst und Kultur, bei der Aufforstung und im Umweltschutz usw. Ihre Sorgen sind hier deshalb nicht berechtigt. Ich bin sicher, dass wir so auch viele Menschen für ein Ehrenamt begeistern werden, welche durch ihre Familie bzw. Umfeld hier sonst keine Berührungspunkte hatten.
Eine für das Gesellschaftsjahr notwendige Verfassungsänderung würde zudem auch bedeuten, dass die finanzielle Ausstattung dieses Dienstes gewährleistet sein müsste und nicht von Haushaltszwängen abhinge, wie dies derzeit bei den Freiwilligendiensten der Fall ist.
In den vielen Gesprächen zu dem Thema bekomme ich auch eine Vielzahl an positiven Rückmeldungen – insofern freue mich auf die weitere Diskussion zum Gesellschaftsjahr in den kommenden Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Steiniger