Portrait von Johannes Steiniger
Johannes Steiniger
CDU
82 %
28 / 34 Fragen beantwortet
Frage von Louis D. •

Wie bewerten Sie die Haltung von Friedrich Merz, gemeinsam mit der AfD Anträge durch den Bundestag zu bringen? Lässt sich dies nicht als eine gewisse Annäherung zwischen CDU/CSU und AfD verstehen?

Portrait von Johannes Steiniger
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.

danke für Ihre Frage.

Um es gleich vorab zu sagen: Das haben wir gestern beim Bundesparteitag in Berlin zum erneuten Mal klargestellt.

Die immer gleichen Rituale nach Mannheim, Solingen, Aschaffenburg, Magdeburg und anderen furchtbaren Ereignissen, die mit Empörung und Mitgefühl beginnen und mit Nichtstun enden, sind inzwischen demokratiegefährdend. Die Menschen sehen, dass zwar Menschen in unser Land kommen, die Politik aber nahezu unfähig ist, gerade die Gefährlichsten wieder rauszubekommen, auch wenn diese hier schon erhebliche Straftaten begangen haben. Das kann man keiner Familie, keiner Mutter, keinem Vater mehr erklären kann.

Deshalb war es richtig, dass Friedrich Merz nach dem furchtbaren Mord an einem Kleinkind das Feld nicht der AfD überlassen, sondern selbst Vorschläge gemacht hat, wie wir zu einer Atempause für Kommunen und Behörden kommen können. Diese sind schon längere Zeit überfordert, was Taten wie in Aschaffenburg begünstigt, die auch aufgrund von Behördenversagen begangen werden konnten.

Jetzt stellen Sie sich nur einen kurzen Moment vor, wir hätten dann nicht auch die parlamentarische Initiative ergriffen. Angesichts der anstehenden Sitzungswoche war es zwingend, damit auch in den Bundestag zu gehen. Ansonsten hätte die AfD diese Punkte der Union zur Abstimmung gestellt und alle -inklusive uns- hätten dies natürlich abgelehnt. Ich garantiere Ihnen, die AfD wäre in den Umfragen bis zu Wahl Richtung 25 Prozent gelaufen und hätte damit z.B. das Recht, Untersuchungsausschüsse einzurichten. Mein Ziel ist es, dass die AfD endlich wieder weniger Zustimmung erhält und sich nicht wie in den letzten 3 Jahren verdoppelt. Es scheint laut aller aktuellen Umfragen zumindest gelungen, dass die AfD von dem Mord in Aschaffenburg nicht profitiert hat.

Zum Zustrombegrenzungsgesetz: Dieses enthält lediglich 3 harmlose und unspektakuläre Forderungen, denen die SPD hätte ohne Probleme zustimmen können, denn sie sind entweder schon mal durch sie beschlossen worden, Teil der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz oder stehen sogar im Wahlprogramm der SPD.

Den Entwurf dieses Gesetz hatten wir nach dem Messeranschlag in Solingen im Herbst 2024 in das Parlament eingebracht. Seitdem wurde der Gesetzentwurf umfangreich beraten, darunter in den zuständigen Ausschüssen sowie im Plenum.

Das Zustrombegrenzungsgesetz umfasst drei Maßnahmen:

  1. Wir wollten das Regelungsziel der „Begrenzung“ wieder in das Aufenthaltsgesetz einführen, nachdem die vormalige Ampel-Regierung es aus dem Gesetz gestrichen hatte. Das bedeutet, dass Behörden sich bei Ermessensentscheidungen im Aufenthaltsrecht gerade an dem Ziel der „Begrenzung“ der Migration orientieren hätten müssen.
  2. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – also zu solchen Asylsuchenden, die nicht individuell verfolgt werden, sondern nur aufgrund der Verhältnisse im Heimatland vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten – sollte beendet werden. Eine solche Entscheidung hatte die frühere „Große Koalition“ zwischen CDU/CSU und SPD bereits im Jahr 2016 getroffen.
  3. Überdies wollten wir die Kompetenzen der Bundespolizei beim Vollzug des Aufenthaltsrechts ausweiten. Dies entspricht dem einschlägigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 23.-25. Oktober 2024.

Mein Ziel für die Bundestagswahl bleibt, die Zustimmung zur AfD möglichst einzudämmen und nach der Wahl eine stabile Mehrheit für einen notwendigen Politikwechsel in unserem Land zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Johannes Steiniger, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Johannes Steiniger
Johannes Steiniger
CDU