Welchem der fünf Transparenzversprechen stimmen Sie persönlich zu?
Die fünf Transparenz-Versprechen im Überblick:
1. Verbot von Unternehmenspenden an Parteien
2. Unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz
3. Effektives Lobbyregister
4. Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:r
5. Lobbykontakte der Abgeordneten
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Mail.
Im Bereich Transparenz wurde in den vergangen Monaten viel Vertrauen verspielt. Von einzelnen Akteuren innerhalb des Bundestages, auch in meiner Fraktion wurden massive Verstöße gegen unsere Regeln begangen. Das haben wir als Fraktion klar angesprochen und aufgearbeitet.
Wir haben hier schon viel getan: Mit dem von uns eingeführten verpflichtenden Lobbyregister gibt es eine Registerpflicht für alle, die politisch Einfluss nehmen und Interessen gegenüber Bundestagsabgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung vertreten.
Für mich ist hierbei zentral: Wir brauchen mehr Transparenz ohne dabei die Arbeit des Bundestages mit unnötiger Bürokratie zu belasten. Hier von Drittinstanzen Kontakte von Bundestagsabgeordneten mit NGOs, Unternehmensvertretern oder anderen Interessengruppen zu kontrollieren, widerspricht für mich der Freiheit eines Abgeordneten.
Was die Parteispenden angeht, so enthält das Parteienrecht nach § 25 Absatz 2 Parteiengesetz bereits ein ausdifferenziertes Regelungssystem erlaubter und verbotener Parteispenden, z.B. ein Verbot von Berufsverbänden, sofern diese Spenden mehr als zehn Prozent ihrer Einnahmen ausmachen oder sie eine Spende nur durchleiten.
Für Wahlen sind Spenden aus meiner Sicht unerlässlich. Eine rein private Finanzierung hätte zur Folge, dass die Möglichkeiten für die Kandidaten extrem unterschiedlich sind, je nach privater Situation. Dann könnten nur noch Reiche kandidieren und wir hätten Wahlkämpfe von Milliardären wie in den USA. Neue Kandidaten hätten so keine Chance. Durch die Unterstützung über Parteien kann das aufgefangen werden. Parteien sind in Deutschland zentral für die Willensbildung und verfassungsrechtlich auch besonders gestellt. Deshalb privilegiert der Gesetzgeber Spenden hier auch.
Ich hoffe, ich konnten Ihnen mit dieser Einschätzung weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Steiniger