Was gedenken sie zur Stärkung der Schwerbehindertenverter zu tun und welchen starken Anreiz setzen sie den Firmen mehr schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen zu beschäftigten
Das Bundesteilhabegesetz ist ein Anfang. Leider ist die Stärkung der Schwerbehindertenvertretung auf halben Wege stehen geblieben.
Auch die Ausgleichsabgabe ist für viele Firmen ein Taschengeld mit dem sie sich freikaufen können. Hier sollte die Ausgleichsabgabe sich an der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientieren, z.b. das prozentual am Ebit die Ausgleichsabgabe bemessen wird. Das wäre gerechter.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) der Bundesregierung und der großen Koalition hat Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verholfen.
Besonders beim Thema der Schwerbehindertenvertretungen wurde eine deutliche Verbesserung erreicht. So wurde die wichtige Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen, etwa durch die erweiterten Möglichkeiten bei Freistellungen und Fortbildungen, gestärkt. Auch der Kündigungsschutz von schwerbehinderten Arbeitnehmern wurde ausgebaut. Zudem ist in den Behindertenwerkstätten eine Frauenbeauftragte obligatorisch geworden. Diese Regelungen sind bei den Fachverbänden auf große Zustimmung gestoßen. Insofern teile ich Ihre Kritik am BTHG in diesen Punkten nicht.
Was die Ausgleichsabgabe für Unternehmen anbelangt, so sind verschiedene Modelle immer wieder Gegenstand der Diskussion. Die Kopplung an die Mitarbeiterzahlen ist jedoch relativ unbürokratisch und ein in sich schlüssig angelegtes Ausgleichssystem.
Die Verbesserung behinderter Menschen in der Arbeitswelt sehen wir in der Union auch zukünftig vor allem in der Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagement. Der gesetzliche Rahmen muss gewährleisten, das Fachkräftepotential von Menschen mit Behinderung bestmöglich zu nutzen und somit gleichzeitig maximale Teilhabe zu ermöglichen.