Frage an Johannes Steiniger von Ursula P. bezüglich Energie
Die Novelle des EEG ist ein herber Rückschlag für Klimaschutz und Energiewende. Für die vielen Tausenden voll funktionsfähiger PV-Altanlagen gibt es keine Zukunft mehr, sie drohen stillgelegt zu werden. Wir brauchen einen EEG-Novelle, die den Klimaschutz und die Energiewende beschleunigt und nicht behindert! Wir haben in den vergangenen 3 Jahrzehnten mit unseren Ersparnissen aus abhängiger Beschäftigung schon zweimal durch die Installation einer Photovoltaikanlage hohe Anschubfinanzierungen erbracht - wie viele andere „Normalbürger“ bzw. „Durchschnittsverdiener“ in Deutschland. Für dieses Engagement werden wir nun drastisch bestraft. Nicht einmal der Eigenverbrauch ist mehr möglich ohne draufzuzahlen. Das erzeugt Wut und Unverständnis bei allen betroffenen engagierten Normalbürgern. Sie können dazu beitragen das zu ändern – tun Sie es! Deshalb die konkrete Frage: Was werden Sie unternehmen und wie werden Sie im Bundestag stimmen um die EEG-Novelle zu ändern, damit diese PV-Anlagen auch ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden können und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten?
Danke und Gruß,
Ursula und Helmut Peter
Sehr geehrte Frau Peter,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Bezug nehmen auf die anstehende EEG-Novelle.
Am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2021, verabschiedet. Die parlamentarischen Beratungen haben mit der ersten Lesung im Bundestag am 30.Oktober begonnen. Eine Anhörung von Sachverständigen und Verbänden zum EEG 2021 soll am 18. November stattfinden.
Während dieser Erörterung zum EEG 2021 werden auch die von Ihnen genannten Punkte noch einmal intensiv diskutiert.
Beim Thema Eigenstromerzeugung ist uns sehr an einer ausgewogenen Lösung gelegen. Auf der einen Seite sind wir der Auffassung, dass die Eigenstromerzeugung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leistet. Dies gilt nicht nur im privaten Bereich bei unseren Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch mit Blick auf unsere Kommunen und Industriebetriebe. Deshalb ist es grundsätzlich richtig und wichtig, dass diejenigen, die ihren Strom selbst verbrauchen, von einem Teil der Umlagen, die auf den Strombezug erhoben werden, befreit sind. Das möchten wir beibehalten. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft im Blick behalten. Eine weitere Ausweitung der Eigenstromprivilegien würde nämlich bedeuten, dass weniger Stromverbraucher zu den Netzkosten und den EEG-Kosten beitragen würden. Diejenigen, die nicht vom Eigenverbrauch profitieren, müssten folglich mehr bezahlen. Bei diesen Fragen gilt es, genau zu prüfen und abzuwägen.
In diesem Zusammenhang halte ich Ihre Argumentation aber ebenso für nachvollziehbar und setze ich mich für die Änderung ein, dass PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp im Eigenverbrauch von der EEG-Umlage befreit werden.
Bei der Digitalisierung der Energiewende spielen Smart-Meter-Gateways eine zentrale Rolle, denn sie sind die zentrale Kommunikationsplattform intelligenter Messsysteme. Über Smart-Meter-Gateways können Zähler, technische Einrichtungen und technische Anlagen sicher in ein intelligentes Energienetz eingebunden werden. Das ist für eine verbesserte Markt- und Netzintegration der erneuerbaren Energien von entscheidender Bedeutung. Deshalb ist es richtig, dass mit dem EEG 2021 die Anforderungen an die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeweitet werden. Diese Neuregelung werden wir selbstverständlich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen intensiv prüfen.
In diesem Sinne wird sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag im parlamentarischen Verfahren ausgiebig mit dem Gesetzentwurf befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Steiniger