Frage an Johannes Steiniger von Jens B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Steiniger,
ich würde Sie bitten Stellung zu dieser Petition zu nehmen:
Würden Sie gegen ihre Fraktion stimmen und somit diese menschenverachtende "Behandlung" klar ablehnen oder würden Sie diese "Behandlung" weiterhin in Deutschland dulden?
Zu allererst will ich Ihrer Frage vorausschicken, dass es sich bei Homosexualität nicht um eine Krankheit handelt. Daher bedarf es selbstverständlich auch keinerlei Therapie.
Über die jüngsten Berichterstattungen zu den sogenannten Konversionstherapien, die auf fatale Weise suggerieren Homosexualität „heilen“ zu können, war ich erschrocken – über die Methoden, die hier offenbar zur Anwendung kommen, kann man sich nur wundern.
Solche Pseudotherapien werden durch den Weltärzteverband und die Bundesärztekammer zu Recht abgelehnt. Eine derartige „Behandlung“ birgt besonders bei jungen Menschen gesundheitliche Gefahren und kann zu schweren seelischen Schäden führen. Zudem kommt es dabei meines Erachtens zu einer falschen Pathologisierung von Homosexualität, der grundsätzlich entgegen zu treten ist.
Auch die Bundesregierung hat sich zu dem Thema klar geäußert: Im Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, Homophobie und Transfeindlichkeit der Bundesregierung von 2017 heißt es:
„In der Öffentlichkeit muss breit über die Gefährlichkeit sogenannter Konversions- oder Reparations-Therapien aufgeklärt werden, die vor allem von religiösfundamentalistischen Organisationen angeboten werden ... Ein gesetzliches Verbot solcher Pseudo- „Therapien“ auch an Kindern und Jugendlichen ist auf den Weg zu bringen.“
Insofern ist es keinesfalls so, dass die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD diese Pseudotherapien nicht ablehnt, wie Sie das schreiben.
Im Gegenteil Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich just im August 2018 klar gegen solche Therapien ausgesprochen. Zu prüfen sei, ob und welche Möglichkeit besteht, ein dann auch wirksames Verbot auf den Weg zu bringen.
Grundsätzlich gilt heute schon, dass Ärzte sowie Therapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung solche Pseudotherapien nicht abrechnen dürfen. Da Homosexualität keine Krankheit ist, können auch keine Leistungen einer Krankenbehandlung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden. Wer eine solche Behandlung etwa unter einer anderen Diagnose abrechnet, begeht Abrechnungsbetrug und eine Straftat.
Ebenso können bereits heute Eltern, die ihre Kinder einer solchen Therapie aussetzen rechtlich belangt werden. Als gesetzliche Vertreter sind sie nach § 1627 BGB dazu verpflichtet, das Kindeswohl nicht zu gefährden. Geschieht dies aber durch körperliche sowie seelische Verletzungen, können die Familiengerichte dem entgegen treten.
Anders ist die Lage bei selbstverantwortlichen, volljährigen Personen, denen das Selbstbestimmungsrecht die Möglichkeit gibt, etwa auch solche Pseudotherapien nachzufragen.
Wenn allerdings von approbierten Ärzten und Therapeuten Behandlungen angeboten werden, die Patienten schädigen, können die Ärztekammern oder Approbationsbehörden berufsrechtliche Schritte einleiten. Möglicherweise liegen dann auch Straftatbestände gegen die körperliche Unversehrtheit vor.