Frage an Johannes Steiniger von Christian R. bezüglich Finanzen
Hallo Herr Steiniger,
da Sie mein regional zuständiger Abgeordneter sind habe ich folgende Frage:
Wie konnten Sie guten Gewissens am 13.12.17 für einer Diätenerhöhung stimmen?
Ihre Antwort wird eventuell zu weitern Fragen/Kommentaren führen, ich bitte Sie dies vorab mit zu bedenken.
Viele Grüße aus Speyer
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Abgeordnetendiäten.
Diese wurden im Jahr 2014 reformiert und damals an die Gehälter von Bundesrichtern angeglichen. Dies war nötig geworden, da die Gehälter von Bundesrichtern aufgrund des vielmaligen Verzichts von Erhöhungen der Abgeordnetendiäten sehr viel höher waren. Dabei gilt die Grundregel, dass diejenigen, die über Gesetze urteilen nicht mehr verdienen sollen als diejenigen, die die Gesetze erlassen. Seit letztem Jahr sind die Abgeordnetendiäten aber ohnehin an die Entwicklung der Nominallöhne, also der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland, gekoppelt. Das Grundgesetz bestimmt hierzu in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss dabei der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Regelmäßige Erhöhungen bleiben dabei – genau wie in regulären Arbeitsverhältnissen auch – nicht aus. Im Übrigen werden beim Sinken der allgemeinen Lohnentwicklung auch die Abgeordnetenentschädigungen sinken. Die Abstimmung im letzten Dezember galt dabei nur der Bestätigung dieser Regelung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Steiniger