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Frage von Hanna M. •

Frage an Johannes Selle von Hanna M. bezüglich Familie

Welche Gründe haben Sie dazu bewogen, gegen die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts abzustimmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Gerne möchte ich zu meiner Entscheidung Stellung nehmen.

Der Gesetzentwurf „ Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ wurde kurzfristig Ende Juni 2017 auf die Tagesordnung gesetzt, nachdem alle Parteien, außer CDU/CSU, als wichtigstes Vorhaben in der neuen Legislaturperiode die Ausdehnung des Ehebegriffes auf Lebensgemeinschaften ansehen.

Das Bundesverfassungsgericht selbst sieht für dieses Vorhaben eine Grundgesetzänderung als erforderlich an. Der Europäische Menschengerichtshof hat geurteilt, dass der Ehebegriff für Mann und Frau reserviert ist. Dazu hätte folglich ein entsprechender Debattenprozess stattfinden müssen.

Neben der Ehe gab es eingetragene Lebenspartnerschaften. Eine rechtliche Diskriminierung war aus meiner Sicht nicht mehr gegeben. Mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft hatten wir bereits eine gesetzliche Gleichberechtigung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften erzielt.

Der gemeinsame Name, die gemeinsame Wohnung, das Erbrecht, der Unterhalt, Getrenntleben und Auflösung – in all diesen Fragen waren die rechtlichen Regelungen von Ehe und Lebenspartnerschaft angeglichen. Zuletzt hatten wir in dieser Legislaturperiode die sogenannte Sukzessivadoption für Lebenspartner gesetzlich geregelt, d.h. ein Lebenspartner kann seither das von seinem Partner adoptierte Kind als zweiter Elternteil adoptieren. Das Grundgesetz im Art. 6 stellt die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Im Geist des Grundgesetzes wird Ehe als Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden. Deshalb habe ich den Vorstoß abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Selle