Frage an Johannes Selle von Manuela S. bezüglich Gesundheit
Wie lange soll noch debattiert werden, bis eine gesetzliche Vorgabe einer Mindestbesetzung in der Pflege zum Tragen kommt?
Welche Mittel setzen sie ein, dem Pflegenotstand entgegenzuwirken?
Warum trampelt die Politik mit ihren Phrasen auf die notwendige Wertschätzung der Arbeit in der Pflege herum und setzt mit deren Bezahlung zukünftige Renter auf das finanzielle Abstellgleis?
Sehr geehrte Frau Schlauweg,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Pflegeberufe. Gerne nehme ich hierzu Stellung.
Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich von derzeit rund 2,8 Millionen bis 2030 auf 3,5 Millionen erhöhen. Zwar verzeichnen wir in den letzten 10 Jahren auch einen deutlichen Anstieg der in der Pflege tätigen Menschen, jedoch reicht dies nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken.
In dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Attraktivität der Pflegeberufe deutlich zu erhöhen. Nur so kann sich die Pflege im Wettbewerb mit anderen Branchen um die Gewinnung von Fachkräften durchsetzen. Wichtige Faktoren sind hierbei die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung.
Am 1.10.2015 hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in Berlin die Expertenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus" einberufen. Darin haben sich Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder auf Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der pflegerischen Patientenversorgung verständigt. Basierend u.a. auf den Ergebnissen dieser Kommission, hat der Deutsche Bundestag am 22. Juni 2017 das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Damit hat die Regierung einen entscheidenden Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege geschaffen.
Diese neue sog. generalistische Berufsausbildung eröffnet ganz neue Spezialisierungsmöglichkeiten. Sie wird noch mehr und vielfältigere wohnortnahe Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten bieten und EU-weit anerkannt werden. Für die Absolventinnen und Absolventen dieser Ausbildung eröffnen sich zusätzliche Wechsel-, Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten in allen Bereichen der Pflege.
Die neue Pflegeausbildung ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung und weiteren Einrichtungen aus den unterschiedlichen Pflegebereichen. Dabei erfolgt der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung beim so genannten Träger der praktischen Ausbildung, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag schließt. Im Rahmen der praktischen Ausbildung finden Einsätze in den verschiedenen Versorgungsbereichen statt. Die Pflegeausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab.
Für die Auszubildenden ist die berufliche Pflegeausbildung kostenlos. Das Schuldgeld wird überall abgeschafft und es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Aus meiner Sicht war dies eine längst überfällige Maßnahme, die wir nun endlich ins Gesetz geschrieben haben.
Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie einen generalistischen Berufsabschluss oder einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben. Die zukünftigen ausgebildeten Pflegefachkräfte werden in der Lage sein, in allen Bereichen der Pflege – Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung - tätig zu werden.
Neu ist auch das berufsqualifizierende Pflegestudium. Dieses wird mindestens drei Jahre dauern und mit der Verleihung des akademischen Grades abschließen. Die staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung wird Bestandteil der hochschulischen Prüfung. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ wird in Verbindung mit dem akademischen Grad geführt. Das Pflegestudium eröffnet neue Karrieremöglichkeiten und spricht neue Zielgruppen an. Zudem ermöglicht das Pflegestudium, dass das stetig fortschreitende pflegewissenschaftliche Wissen noch besser in die Pflegepraxis Eingang findet. Diese Verbesserung der Ausbildungssituation und damit mehr Fachpersonal sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Bekämpfung des Pflegenotstandes.
Die von Ihnen gewünschten klaren Personaluntergrenzen für Krankenhäuser wurden mit o.g. Gesetz ebenfalls beschlossen. Die Umsetzung gilt mit sofortiger Wirkung.
Wir haben bereits in dieser Wahlperiode Voraussetzungen geschaffen, um die medizinische Versorgung auch in Zukunft sicherstellen zu können: Maßnahmen und Regelungen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, im E-Health-Gesetz, in den Pflegestärkungsgesetzen I bis III, im Hospiz- und Palliativgesetz und nicht zuletzt im Pflegeberufereformgesetz. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft weitergehen.
Auch die Entlohnung von Pflegepersonal spielt eine wichtige Rolle, um den Beruf attraktiver zu machen. Auch hier wurde der Mindestlohn eingeführt. Dieser steigt ab Januar 2018 auf 10,55 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten. Anfang 2019 und 2020 wird er noch einmal erhöht. Von diesem Mindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn (8,84 Euro) liegt, profitieren vor allem Pflegehilfskräfte.
In der Altenpflege gilt bereits seit August 2010 ein spezieller Pflegemindestlohn. Er galt zunächst nur für stationäre Einrichtungen. Seit 1. Januar 2015 gilt er auch für die ambulante Krankenpflege. Der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegende Pflege-Mindestlohn unterstreicht die Bedeutung der Pflege. Für eine gute Pflege braucht es gute Arbeitskräfte. Die lassen sich nur gewinnen, wenn neben der gesellschaftlichen Anerkennung die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung stimmen.
Der Pflegeberuf umfasst ein großes Spektrum an vielfältigen und vielseitigen Aufgaben. Ich habe daher großen Respekt vor dieser Berufsgruppe.
Es ist in meinen Augen eine besondere Berufsgruppe und daher verdienen sie höchste Wertschätzung.
Wir wollen noch mehr Menschen für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen gewinnen. Nach der Modernisierung der Ausbildung in den Pflegeberufen gilt es, sowohl in unseren Krankenhäusern als auch der Altenpflege die Arbeitsbedingungen unserer Pflegekräfte weiter zu verbessern. Die auf den Weg gebrachten Verbesserungen bei der Personalausstattung werden wir daher entschlossen umsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Selle