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Johannes Selle
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Frage von Wolf-Jürgen T. •

Frage an Johannes Selle von Wolf-Jürgen T. bezüglich Senioren

Hallo Herr Selle,

wir Mitglieder des VdK Ortsverbandes Roßleben -vorwiegend im Rentenalter - sind besorgt und verärgert, dass trotz eines rechtskräftigen Urteil des BVG aus dem Jahr 2002 ( BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 06. März 2002
- 2 BvL 17/99 - Rn. (1-241),) die Altersrenten oberhalb der gesetzlichen Freigrenzen faktisch einer Doppelbesteuerung unterliegen. Zitat aus dem Urteil:
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der gebotenen Neuregelung die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

Nach der Umschau des MDR vom 28.06.2016 sieht das Bundes-Finanzministerium keinen Handlungsbedarf! Ist diese Position der Anfang in Richtung "Unrechtsstaat" im vereinten Deutschland? Über 4 Mill. Rentner sind nach dem 01.07.2016 von dieser Doppelsteuerung betroffen, denn ihre Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse waren besteuerte Einkünfte und jetzt werden die Bezüge im Alter erneut versteuert! Was gedenkt die CDU, als Volkspartei und soziales Gewissen in der Parteienlandschaft Deutschlands, gegen diese Willkür des Ministers, der selbst Mitglied der CDU ist und seinem "Haus" (Ministerium) so eine Position zu Lasten vieler Rentner gestatte, zu tun? Wir Mitglieder des VdK erwarten eine Initiative diese Ungerechtigkeit zeitnah zu beseitigen!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Träger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und Anmerkungen zum Alterseinkünftegesetz. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Bei dem Thema Rente handelt es sich durchaus um ein sehr sensibles Thema. Daher teile ich zunächst einige Hintergrundinformationen zum Alterseinkünftegsetz mit.
Im Zuge des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (2004 verabschiedet, AltEinkG) wurde die Besteuerung von Renten geändert.

Die Renten werden seit 2005 nachgelagert besteuert, das bedeutet, dass die Einkommenssteuer erst bei der Auszahlung angerechnet wird und nicht in der Ansparphase. Vor dieser Tatsache und ausgehend davon, dass der Steuersatz beim Renteneintritt geringer sein wird, als der, der bei der Einzahlung anfallen würde, kann ich die Rentenregelung nicht als ungerecht betrachten. Die seit 2005 geltende Regelung ist ein Teil unserer Antwort auf den demographischen Wandel. Es ist somit auch eine Frage der Generationsgerechtigkeit.
Die Systematik ist nun so, dass Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur zum Teil der Besteuerung unterliegen. Wer seit dem Jahr 2005 oder früher eine Rente bezieht, muss diese nur zu 50 Prozent versteuern. Die anderen 50 Prozent dienen der Berechnung des Rentenfreibetrags. Dieser wird im Jahr nach Rentenbeginn festgesetzt und grundsätzlich Jahr für Jahr steuermindernd angesetzt.

Um keine erheblich größere Steuerlast zu erzeugen, werden die Rentenfreibeträge nach und nach angepasst. Dies passiert bis zum Jahr 2040. Bis dahin steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Anteiles der Rente bis 2020 um zwei Prozentpunkte und ab 2020 bis 2040 um einen Prozentpunkt pro Jahr. Dafür sinkt der Prozentsatz des zu versteuernden Anteils der Einzahlung bis 2020 um zwei Prozentpunkte und ab 2020 bis 2040 um einen Prozentpunkt pro Jahr. Ab 2040 wird dann der einzuzahlende Anteil an der Rente nicht mehr versteuert, dafür aber die Altersrente voll.

Da die Anteile, der zu versteuernden Einzahlung und der Auszahlung in jedem Jahr 100% betragen ist eine Doppelbesteuerung nicht gegeben.
Zudem werden nur Rentnerinnen und Rentner besteuert, deren Altersvorsorge über dem Freibetrag von 8.472 Euro liegt. Auch hier wird aber nicht einheitlich allen der gleiche Betrag abgezogen, sondern die Freibeträge sind unterschiedlich und werden individuell berechnet, um so möglichst allen gerecht zu werden.
Ich hoffe, meine Ausführungen konnten dabei helfen, Ihre Bedenken zu zerstreuen. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf mich zu.

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Selle