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Johannes Schmidt-Ramos
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Frage von frank H. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass pflegende Angehörige ab 1. November Mindestlohn erhalten?

Pflegebedürftige sollen so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung leben. Dabei sind pflegende Angehörige zentraler Bestandteil häuslicher Pflege. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher der zeitliche Aufwand.
Der Leistungskatalog der Pflegeversicherung vergütet den Aufwand jedoch genau umgekehrt: je fremder die pflegende Person, desto höher der Leistungsbetrag, unterteilt in 4 Gruppen:
A.) Angehörige bis zum 2. Grad
B.) alle anderen Privatpersonen
C.) ambulante Pflegedienste/teilstationäre Einrichtungen, z.B. Tagespflege
D.) Stationäre Einrichtungen (Seniorenheime)

Während seit Jahren 150.000 Pflegekräfte fehlen, begünstigen wir also nicht etwa häusliche Pflege durch Angehörige, sondern Massenabfertigung durch Gesundheitskonzerne. Vorschlag: um das Pflegesystem sofort zu entlasten, erhalten pflegende Angehörige und private lokale Helfer ab 1. November Mindestlohn bis zum Höchstbetrag für vollstationäre Pflege. Die MPK möge dies auf der nächsten Sitzung beschliessen.

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Antwort von
FDP

Einen Mindestlohn für eine privat erbrachte Leistung halte ich daher nicht für die zweckmäßigste Lösung. Eine gute Mischung aus verschiedenen Leistungen und entsprechende Unterstützung, auch durch externe Leistungserbringer, sehe ich als den besseren Weg.