Frage an Johannes Remmel von Günter Q. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Minister Remmel,
mit Bestürzung habe ich der Tagespresse entnehmen können, dass Ihr Ministerium beabsichtigt, am 25.9. im Landtag einen Gesetzentwurf zum sog. "Kanal-TÜV" zu verabschieden. Ich möchte an dieser Stelle nicht in eine Diskussion über das Für und Wider dieser Maßnahme eintreten. Vielmehr interessiert mich, warum Sie und auch Frau Kraft vor der Landtagswahl einen anderen Standpunkt in dieser Frage vertreten haben? Ich habe Ihre Partei (und damit auch Sie!) gewählt, weil Sie bisher NICHT wie andere Parteien Ihre Wähler mit falschen Versprechungen betrogen haben. Warum ändern Sie dies nach der gewonnenen Landtagswahl? Ich kann Ihnen versichern, dass ich nicht der einzige bin, der die Grünen nach dieser Fehlentscheidung, wenn sie denn so beschlossen werden sollte, nicht wieder wählen wird. Bitte nehmen Sie Ihre (Noch-)Wähler ernst!
Mit freundlichen Grüßen
G. Quandt
Sehr geehrter Herr Quandt,
ich bedanke mich für Ihre E-Mail über die Homepage von abgeordnetenwatch.
In Ihrer E-Mail drücken sie Ihre Bestürzung darüber aus, dass mein Haus beabsichtigt in den Landtag einen Gesetzentwurf zum sog. "Kanal - TÜV" einzubringen. Sie fühlen sich als Wähler durch falsche Versprechungen betrogen. Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück.
Die Notwendigkeit, Abwasserleitungen funktionsfähig und in einwandfreiem Zustand zu halten, folgt aus bundesrechtlichen Vorgaben - unabhängig von konkretisierenden Vorschriften in Nordrhein-Westfalen. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Abwasseranlagen.
Bereits in der letzten Legislaturperiode war ein gemeinsamer parteiübergreifender Entschließungsantrag von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit der zentralen Aussage, an einer landesweiten Durchführung der Funktionsprüfung festzuhalten, verabschiedet worden. Die Landesregierung steht auch heute noch zu dieser Aussage. Deshalb kann von einem Wählerbetrug nicht gesprochen werden.
Die Regierungskoalition aus SPD und BÜNDNIS 90/ Die Grünen haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Funktionsprüfung von Abwasserkanälen bürgerfreundlich und sozialverträglich zu gestalten.
Die Landesregierung befürwortet eine bürgerfreundliche Novellierung des § 61a Landeswassergesetz. Diese sollte auf den bundesgesetzlichen Vorgaben sowie den bundesweit geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik basieren. Die materiellen Anforderungen könnten dann in einer Verordnung geregelt werden. Wir halten es für unabdingbar in Wasserschutzgebieten an den geltenden Fristen festzuhalten. Für die Überprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten muss eine rechtssichere und gleichzeitig bürgerfreundliche Lösung gefunden werden.
In Kürze sollen ein Gesetzentwurf und ein Verordnungsentwurf vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Remmel