Frage an Johannes Remmel von Reinhard S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Remmel,
über Freunde höre ich folgende Aussagen:
Die Grünen in NRW und denen voran Sie Herr Remmel, planen eine grundlegende Änderung des Jagdrechts. Dabei soll
> das Jagdrecht soll in Gänze dem Natur- und Tierschutz unterstellt und untergeordnet werden.
> Die Niederwildjagd soll gänzlich wegfallen. Viele Wildarten, so auch alles Flugwild und Wasserwild, sowie auch Hasen sollen aus den jagdbaren Arten heraus genommen werden
> Die Waidgerechtigkeit sowie Hege sollen aus den Gesetzestexten ersatzlos gestrichen werden.
> Die Mindestpachtlängen sollen verkürzt, Mindestpachtgrößen verkleinert und das Aufstellen von jagdlichen Einrichtungen soll mit Auflagen erheblich erschwert werden.
Dies sind nur wenige Punkte von noch weiteren.
Ist etwas Wahrens an diesen Aussagen dran? Aufgrund welcher Sachlage, sollten obige Änderungen eingeführt werden? Wie stehen Sie persönlich zur Jagdausübung gemäß unserem Jagdrecht?
Vielen Dank für Ihre Aufklärung
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
ich danke Ihnen herzlich für Ihre Fragen zum Thema „Änderung des Jagdrechtes“.
Hierzu möchte ich Ihnen folgendes Antworten:
Entsprechend ihrer Prämisse, eine neue Politikkultur zu pflegen, hat die Landesregierung die Veränderungen im Jagdrecht nicht von oben herab diktiert, sondern einen umfangreichen Dialogprozess eingeleitet, aus dem heraus eine zeitgemäße Jagdrechtsnovelle entwickelt werden soll. Organisiert wurde der Dialogprozess in Form eines Runden Tisches (AK „Jagd und Naturschutz“), an dem gleichberechtigt u.a. VertreterInnen der Jagd, der Grundstücksbesitzer (als Jagdverpächter), des Naturschutzes und des Tierschutzes teilgenommen haben. Bislang hat der Arbeitskreis u.a. Themen wie Lebensraumgestaltung in der Agrarlandschaft, Jagd in Schutzgebieten, Wald-Wild-Konflikt und Jagd- und Schonzeiten behandelt.
Im Rahmen des Diskurses werden die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten deutlich. Insbesondere bei der Dauer der Schonzeiten, aber auch bei der Liste der jagdbaren Arten gibt es bislang Meinungsverschiedenheiten zwischen Nutzinteressen (Jäger, Grundstückseigentümer) und Schutzinteressen (Natur- und Tierschützer).
Zunächst findet ein umfangreicher fachlicher Dialogprozess statt. Deshalb liegen weder Eckpunkte einer Novelle, noch ein Referentenentwurf bislang vor.
Derzeit kursieren in Jagdkreisen viele Parolen und Falschaussagen, die sich gegen die Novellierung des Jagdrechts richten. Diese - auch die von Ihnen zitierten Aussagen, entbehren jeglicher Grundlage .
Ich werde mich in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass eine Novelle des Jagdrechtes im Rahmen des Dialogprozesses fortgesetzt wird.
Das Jagdgesetz soll in NRW den aktuellen ökologischen und wildbiologischen Erkenntnissen sowie den neuen arten- und tierschutzrechtlichen Normen angepasst werden. Damit soll die Jagd zukunftsfähig bleiben und in der Gesellschaft wieder mehr Akzeptanz finden.
Nach dem Tierschutzgesetz muss das Töten eines Tieres aus einem vernünftigen Grund heraus geschehen. Die nachhaltige Nutzung von Wildtieren, insbesondere zur Gewinnung von Nahrung, stellt eine gesellschaftlich akzeptable Begründung dar. In weiten Teilen der Bevölkerung gilt dies aber nicht für eine ausschließlich an Trophäen orientierte Jagd. Auch manche bisherigen Praktiken bei der Fallenjagd und bei der Jagdhundeausbildung entsprechen nicht mehr den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Ansprüchen einer modernen Jagd. Hier sind Aspekte des Tierschutzes stärker zu berücksichtigen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Antworten weiterhelfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Remmel