Frage an Johannes Remmel von Georg D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Minister,
es freut mich, dass Sie die Nutzung der Windenergie in NRW fördern wollen und hierzu im WEA-Erlass als auch im neuen Leitfaden WEAs im Wald ermöglichen wollen.
In unserer Stadt Haltern am See mit einem Waldanteil von ca. 45% läuft in Verfahren zur Neuausweisung der Vorrangzonen.
Im letzten Jahr haben wir einen Antrag für eine WEA (3,2 MW mit einer Gesamthöhe von 200 m) im Wald gestellt.
Nun soll diese abgelehnt werden, obwohl alle im Erlass und Leitfaden angesprochenen Aspekte für die WEA sprechen:
-Nähe zur BAB 43 und B58 (950 m bzw. 650 m).
-Vorbelastung durch drei WEAs (1bestehende und 2 planungsrechtlich genehmigte) in unmittelbarer Nähe.
-großer Abstand zum nächsten Wohnhaus (830 m).
-reiner Nadelwald.
-In der Nähe befinden sich kein geschützter Landschaftsbestandteil, kein geschütztes Biotop und auch kein Naturdenkmal. Auch im weiteren Umfeld des geplanten Standortes ist keine Fläche im Biotopkataster aufgeführt.
-Eine artenschutzrechtliche Prüfung hat keine bedeutsamen Vogel- oder Fledermausvorkommen ergeben.
Die beabsichtigte Ablehnung wird nun mit der Beeinträchtigung des Landschaftsschutzes und des Landschaftsbildes begründet. Es würde auch der GEP Emscher-Lippe wegen des bedeutenden Waldgebietes „Hohe Mark“ gegen das Vorhaben sprechen. Die Stadt Haltern am See wiederum beruft sich auf den LEP, der es ihr trotz erheblicher Waldanteile nicht ermöglicht, auf Halterner Stadtgebiet überhaupt Konzentrationszonen im Wald auszuweisen.
Ich möchte daher fragen, ob es denn zur notwendigen Förderung des Ausbaus der Windenergie ausreicht, einen Erlass und einen Leitfaden herauszugeben, wenn von den beteiligten Behörden ein nicht zeitgemäßer Regionalplan (reine Negativausweisung der Windbereiche!) und der (veraltete) LEP restriktiv ausgelegt werden?
Kann die Landesregierung in solchen Einzelfälle vermitteln?
Für weitere Auskünfte oder auch ein Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Georg Dammann
Sehr geehrter Herr Dammann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 30.03. und die darin geäußerte Zustimmung zu Windenergieerlass und Leitfaden.
Die beiden Projekte in Haltern sind meinem Haus bekannt. Zu der Frage der immissionsschutzfachlichen Beurteilung der Vorbelastung durch die vorhandene Infrastruktur wurde von meinem Staatssekretär Paschedag mit Herrn Hovenjürgen und mehreren Fachleuten aus meinem Haus und dem Landesumweltamt bereits vor einigen Monaten eine Besprechung durchgeführt.
Der Leitfaden konkretisiert den Windenergieerlass und ist damit maßgeblich für die örtliche Forstbehörde. Allerdings gilt der seit 1995 bestehende Landesentwicklungsplan. Die bereits fortgeschrittenen Arbeiten an einem neuen Landesentwicklungsplan wurden wegen der Neuwahlen vorläufig eingestellt und werden dann voraussichtlich nach den Wahlen in der nächsten Legislaturperiode zum Abschluss geführt. Bis dahin gilt es, das bestehende Ziel der Raumordnung für die Waldinanspruchnahme im Rahmen einer kommunalen Planung auszulegen. Danach kann der Wald nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Vorhabenrealisierung außerhalb des Waldes nicht möglich ist. Dies ist im Einzelfall darzulegen. Auch unter dieser Regelung konnten schon mehrere Projekte in waldreichen Gemeinden realisiert werden.
Für die Vermittlung im Einzelfall steht Ihnen die Beratungsstelle der Energieagentur, der EnergieDialog sowie ein Mediator zur Verfügung. Sie finden Informationen zum Energiedialog unter: http://www.energiedialog.nrw.de/
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Remmel