Frage an Johannes Remmel von Dietmar S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Remmel,
bei Vorgesprächen zum Osterfeuer in unserer ländlichen Nachbarschaft mussten wir feststellen, dass man uns die Pflege dieses Brauchtums von Amts wegen verwehren will.
Dieses Brauchtum ist uns auch deshalb besonders wichtig, da hier seit langem Nachbarschaft und Freundschaft gepflegt werden. Vor fast 30 Jahren wurde meine Familie von der Nachbarschaft am Osterfeuer willkommen geheißen.
Es kommt uns als willkürlich vor, dass man offenbar aufgrund eines Erlasses Ihres Vorgängers dieses Brauchtum verdrängen will. Es ist uns unverständlich, dass man mit Klimaschutz argumentiert, obwohl doch gerade mit dem Vermeiden von Osterfeuern Klimaschaden entsteht.
Begründung: Das Verbrennen des winterlichen Baum- und Strauchschnittes ist praktisch klimaneutral.
Lässt man den Baum- und Strauchschnitt jedoch verrotten, entsteht Methan, welches für die Atmosphäre 20-25 mal so schädlich ist wie das bei der Verbrennung entstehende CO2.
Ist es da nicht geboten, den o.a. Erlass schnellstens ad Acta zu legen?
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Saul
Sehr geehrter Herr Saul,
vielen Dank für Ihr Schreiben zu Osterfeuern in dem Sie anregen, einen entsprechenden Erlass des Umweltministeriums aus dem Jahr 2010 aufzuheben.
Ich bin durchaus der Meinung, dass Osterfeuer unter dem Gesichtspunkt des Brauchtums gesehen werden sollen. Im gemeindlichen Leben sind Osterfeuer ein Anlass für gesellige Feiern und Begegnungen mit Nachbarn und Freunden.
Mit Blick auf den Schutz der Umwelt dürfen aber die mit der zunehmenden Zahl an Osterfeuern einhergehenden Probleme nicht übersehen werden. Offene Feuer emittieren eine Vielzahl von Schadstoffen, die nicht zurückgehalten werden können. Leider hat sich dies inzwischen zu einem flächendeckenden Problem entwickelt. In den letzten Jahren gab es einen deutlichen Trend erhöhter Feinstaubwerte zu den Osterfeiertagen. Bei austauscharmen Wetterlagen kam es dabei sogar schon zur Überschreitung von Grenzwerten. Informationen dazu finden Sie auf den Interseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen unter http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/presse/2011/2011-04-26_Osterfeuer.htm . Zudem geraten Osterfeuer immer wieder außer Kontrolle und gefährden Menschen und Sachwerte. Aus gutem Grund sind daher nach dem Landesrecht das Verbrennen von Abfällen sowie das Abbrennen von Gegenständen im Freien verboten, wenn dadurch Gefahren oder erhebliche Belästigungen entstehen können.
Außerdem muss auch der Tierschutz beachtet werden. Igel und andere Tiere suchen oft Schutz in den für die Osterfeuer aufgeschichteten Reisighaufen und sind auf einen vorsorgenden Umgang mit dem Osterfeuer angewiesen.
Ich bin deshalb der Meinung, dass der Brauch, ein Osterfeuer zu entzünden unter geregelten und kontrollierten Bedingungen stattfinden muss. In vielen Orten und Ortsteilen werden für die Allgemeinheit zugängliche Osterfeuer veranstaltet, so dass die Pflege dieses Brauchtums grundsätzlich für alle möglich ist.
Der von Ihnen in Frage gestellte Erlass beschreibt im Wesentlichen nur eine Reihe von rechtlichen Hinweisen zu den vorhandenen Regelungen für Osterfeuer. Aspekte des Klimaschutzes werden dort nicht aufgeführt. Die konkreten Regelungen für Osterfeuer werden, wie in Ihrem Fall, durch die Gemeinde festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Remmel