Frage an Johannes Remmel von Michael S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Remmel,
im Dezember entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass das erzieherische Müttermonopol für "Nichteheliche" (§ 1626a BGB) menschenrechtswidrig ist. B ´90/Die Grünen hatten im Jahre 2008 im Deutschen Bundestag vergebens mehr Gleichberechtigung für betroffene Kinder und Väter gefordert.
Mir gegenüber lehnte das Jugendamt des Kreises Siegen-Wittgenstein meine mehrfach offensiv eingeforderte Hilfe zur Erziehung meiner Tochter ab, die nicht mehr bei der von mir getrennten Mutter lebt. Man wolle sie in der Pflegefamilie lassen, sie könne später entscheiden. Schon vor der Geburt hatte ich mich um Vaterschaftsfeststellung bemüht, daher meine Fragen:
Welche Dienstaufsicht und welche entwicklungspsychologische Ausbildung haben bzw. benötigen die kommunalen Stellen der Jugendhilfe? Wie ist es möglich, dass mir angesichts eines gestellten Sorgerechtsantrages gesagt werden kann, man nenne mir Vorbehalte gegen mich nicht (nur dem Gericht) - gerade wie von Ermittlern ggü. einem Angeklagten, nicht aber wie von einem Jugendamt zu einem hilfesuchenden Vater? Ist das "Kindeswohl", Eltern von vorneherein einem Kind fremdzuhalten und weiter zu entfremden?
Mit besten Siegerländer Grüßen,
Michael Siebel
Bürger und Papa
Sehr geehrter Herr Siebel,
Auch aufgrund eigener, allerdings weniger dramatischeren, Erfahrungen kann ich Ihre Situation gut nachvollziehen. Auf unsere politischen Bemühungen auf Bundesebene haben Sie ja bereits selbst hingewiesen. Die landespolitischen Möglichkeiten sind begrenzt. Da ich nicht weiß, ob sie anwaltlich beraten werden und welcher rechtliche Weg möglicherweise sinnvoll ist, kann ich sie nur ganz allgemein auf den Petitionsausschuss des Landtags verweisen. Gerne berate ich Sie an dieser Stelle weiter, falls dies eine Option für Sie sein könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Remmel MdL