Frage an Johannes Pabst von Jeannette R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Pabst,
seit einiger Zeit muß man im AVV-Verbund für die Fahrradmitnahme 1,50 bezahlen. Trotz des Angebotes des AVV an die Bahn, eine höhere Ausgleichssumme zu bezahlen, rückte die Bahn nicht davon ab, die Gebühr von den Reisenden einzufordern. Dies betrifft nicht nur den AVV, sondern ganz Bayern, wo zum Teil 4,50 für die Fahrradmitnahme erhoben wird.
Wie würden Sie vorgehen, gesetzt, Sie kommen in den Landtag, um diesen Schwachsinn wieder rückgängig zu machen.
Mfg
Rothenberger
Sehr geehrte Fr. Rothenberger,
zunächst einmal bin ich der Ansicht, dass eine Leistung im Regelfall nicht ohne Gegenleistung erfolgen soll. Konkret: Wenn ein Passagier durch Mitnahme eines Fahrrades zusätzlichen Raum belegt, so ist es in Ordnung, wenn er dafür auch etwas bezahlt. Ausnahmefälle sollten eng begrenzt bleiben, z.B. auf Kinderwagen und Rollstühle.
Das Problem liegt meines Erachtens tiefer: Die Steuerstrategie der grossen Koalition plündert die Bürger aus und beläßt ihnen zu wenig im Portemonnaie, untere Einkommensgruppen geraten zusehends in Bedrängnis. Ziel muss deshalb u.a. eine Steuerreform sein, die den Menschen eine wirkliche Entlastung bringt - dann können sie sich auch 1,50 € für die Mitnahme eines Fahrrades leisten.
Mit freundlichen Grüssen
Johannes Pabst