Frage an Johannes Lauer von Andreas T. bezüglich Recht
Schutz vor Kriminalität ist ein Bürgerrecht.
Braucht auch der Rhein-Lahn-Kreis mehr Videokameras auf öffentlichen Plätzen?
Sehr geehrter Herr Tümmler,
Ihre Frage bezieht sich auf die Gratwanderung zwischen Bürgerrechten und Innerer Sicherheit.
1. Die Bürgerrechte sind grundlegender Teil unserer Verfassung seit Gründung der BRD.
2. Innere Sicherheit ist neben der äußeren Sicherheit ein Uraufgabe des Staates nach unserem Staatsverständnis und ist ebenfalls im Grundgesetz festgelegt.
Der Gesetzgeber und die Exekutive befinden sich immer auf schwierigen Terrain, wenn für mehr Sicherheit der Bürger gleichfalls die Ausübung der Bürgerrechte in Freiheit und Demokratie tangiert werden. Dies gilt auch für die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen. Die Erfahrungen aus anderen Ländern haben bewiesen, daß die Videoüberwachung sich bewährt hat und an neuralgischen Punkten in Großstädten, Flughäfen, Bahnhöfen, öffentlichen Einrichtungen heute nicht mehr wegzudenken ist. Der Großteil der Bürger fühlen sich auch durch die Videoüberwachung an solchen Plätzen beschützt und fordern teilweise eine solche Einrichtung. Für den Rhein-Lahn-Kreis sehe ich jetzt keinen direkten Bedarf eines solchen Sicherheitssystems, aber im Zuge der Diskussion über den Umweltbahnhof in Niederlahnstein wurde hierüber gesprochen. Sollte es nach Erkenntnissen der Gemeinden und der Polizei an neuralgischen Punkten notwendig sein, muß man das vor Ort mit den Bürger beraten und entscheiden.
Herzliche Grüße aus Lahnstein.
Johannes Lauer