Frage an Johannes Kraft von Ralf B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kraft,
mit Bestürzung habe ich das Papier der Koordinierungssitzung der A-Staatssekretäre der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg vom 13.05.2011 mit dem Titel „Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB XII)“ gelesen.
Die geplante Abschaffung des individuellen Rechtsanspruchs der Hilfesuchenden ist ein Angriff auf das Kernstück der Jugendhilfe, das gerade den Schwachen und wenig Durchsetzungsfähigen eine starke Stellung verleiht.
Ohne dieses Recht sind die Hilfe suchenden Menschen den Wechselbädern der Politik und Finanzstrategen unterworfen. Welche Konsequenzen das hat, zeigt gerade die aktuelle Entwicklung in Neukölln (48 Projekte wurden zum 30.9. gekündigt).
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie persönlich zu dieser Initiative stehen und wie sich Ihre Partei zu diesem Vorstoß positioniert!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Bub,
das von Ihnen angesprochene Papier entstammt einer Initiative der SPD-geführten Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg. Für mich ist trotz intensiver Diskussion mit den Fachkollegen nicht ersichtlich, woher die Motivation hierzu tatsächlich rührt und warum man die Hilfesuchenden, wie sie richtig beschreiben, den Wechselbädern der Politik aussetzen will. Die CDU steht nach wie vor zum gesetzlich verankerten individuellen Rechtsanspruch.
Viele Grüße
Johannes Kraft.