JK
Johannes Kraft
CDU
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Frage von Bernhard K. •

Frage an Johannes Kraft von Bernhard K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Kraft,

ist Ihnen bewusst, dass es in Berlin keine kommunalen Abgaben gibt, weil es anders als in Flächenländern keine Kommunen, kein Kommunalabgabenrecht gibt und es damit auch keine senkbaren kommunalen Abgaben gibt?
Es gibt also nur Landesabgaben. Aber gut, abgesehen von dieser Sinnlosigkeit der Forderungen sind sie widersprüchlich zu Ihren Zielen:
-wie soll der Zustand der Straßen besser werden, wenn das sowieso schon extrem klamme und hochverschuldete Land Berlin noch weniger Steuern einnimmt? Wie soll die BSR eine bessere Straßenreinigung gewährleisten, wenn die Beiträge dafür gesenkt werden?
-Wie sollen die Einnahmeausfälle des Landes durch eine Senkung der Grundsteuer und der Abführung der Wasserbetriebe kompensiert werden?
-Warum erleidet Berlin einen Nachteil durch höhere Grundsteuern gegenüber dem Umland?
Diese Fragen werden durch Ihre Antwort eher nicht geklärt, sondern zusätzlich aufgeworfen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kern

JK
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kern,

das Land Berlin ist eine Einheitsgemeinde (siehe VvB), es ist somit zugleich
Kommune und Land. Die von mir angesprochen Leistungen der öffentlichen Hand
werden in Flächenländern zumeinst von den Kommunen erbracht, insofern ist
die Bezeichnung "Kommunale Abgaben und Gebühren" zugleich eine Analogie zu
Flächenländern und im Berliner Kontext nicht falsch.
In Beantwortung Ihrer neuerlichen Fragen möchte ich wie folgt Stellung
nehmen:

Verbesserung des baulichen Zustands der Straßen und Ausweitung der
Leistungsspektrums der Berliner Stadtreinigung

Der allerorten zu beobachtende desolate Zustand der Straßen ist auf eine
jahrelange Desinvestitionsstrategie des rot-roten Berliner Senats aufgrund
anderweitiger Prioritätensetzung zurückzuführen. Wären die bezirklichen
Haushalte im Bereich der baulichen Unterhaltung nicht jahrelang
unterfinanziert worden, wäre der Investitionsbedarf heute deutlich geringer.
Gleichzeitig aber sind die Abgaben und Gebühren kontinuierlich gestiegen.
Hier hat also eine massive Quersubventionierung anderer Haushaltstitel
stattgefunden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand.
Was die Leistungen der BSR betrifft, ist auch hier eine aus meiner Sicht
fehlerhafte Prioritätensetzung erfolgt. Ganz abgesehen von den
Reibungsverlusten zwischen landeseigenen Betrieben wie der BSR, den
Wasserbetrieben und der BVG (denken Sie nur an die Frage der Reinigung von
Haltestellen oder die Abstimmung von Baumaßnahmen im öffentlichen
Straßenland) ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass für die Reinigung
des Tiergartens in der Grillsaison wöchentlich über 100,000 Euro ausgegeben
werden, während in Siedlungsgebieten am Rande der Stadt unterjährig so gut
wie keine Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen, trotz
Gebührenerhebung, erfolgt.
Ergo, geht es mir hier um den zielgerichteten, zweckbestimmten und
effizienten Einsatz der Mittel (Steuern und Abgaben).

Kompensierung der Einnahmeausfälle

Möglicherweise habe ich in der Antwort auf Ihre letzte Frage nicht
hinreichend deutlich machen können, dass es mir nicht nur um die
Einnahmeseite des Berliner Landeshaushaltes geht. Selbstverständlich haben
sie Recht, dass durch verminderte Abführungen z.B. der Berliner
Wasserbetriebe Mindereinnahmen für das Land Berlin entstehen. Die
entscheidende Frage aber ist, wie wird mit den Einnahmen umgegangen, wofür
werden sie verwendet. Hier gibt es in zahlreichen Bereichen des Berliner
Landeshaushalts Steuerungsmöglichkeiten um Kosten zu senken. Denken Sie
beispielsweise an das Straßenausbaubeitragsgesetz, dessen Umsetzung deutlich
höhere Kosten verursacht, als Einnahmen erzielt werden. Oder auch die
ineffizienten Strukturen der Berliner Verwaltung, die zu großen Teilen in
deren Zweistufigkeit (und der unzureichenden Kompetenzabgrenzung) und den
daraus resultierenden hohen Transaktionskosten liegen. Um den Rahmen dieser
Antwort nicht zu sprengen, darf ich Ihnen z.B. einen Blick in die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben des Bezirks Pankow empfehlen.

Standortnachteile durch Grundsteuern

Die Bundesländer Berlin und Brandenburg befinden sich gerade in den
Randlagen Berlins in direkter Konkurrenz um die Ansiedlungen von
Gewerbebetrieben (Hebesatz der Gewerbesteuer in Berlin: 410%, in Bernau b.
Berlin: 350%) und die Bebauung zur Wohnnutzung. Ein Kriterium für die
Standortwahl sind auch die laufenden finanziellen Belastungen durch z.B.
Grundsteuern. Ein Investor, egal ob gewerblich oder privat, der sich
aufgrund des Unterschieds der Steuer- und Abgabenhöhe für Brandenburg
entscheidet, zahlt seine Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer,
Einkommenssteuer-als Gemeinschaftssteuer-, etc.) eben nicht im Land Berlin,
sondern in Brandenburg. Dass hierdurch Mindereinnahmen für das Land Berlin
entstehen, ist schon in der Höhe der einzelnen Steuerarten begründet und
leicht ersichtlich.

Ich stehe Ihnen für weitere Fragen gern auch persönlich für ein Treffen oder
ein Telefonat zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kraft.

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