JK
Johannes Kraft
CDU
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Frage von Bernhard K. •

Frage an Johannes Kraft von Bernhard K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Kraft,

Sie werben mit der Forderung "kommunale Abgaben und Gebühren" zu senken.
Mich würde interessieren, welche kommunalen Abgaben und Gebühren Sie als am dringendsten senkungswürdig ansehen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kern

JK
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kern,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
In der Tat halte ich es für ausgesprochen wichtig, dass in Berlin das Verhältnis zwischen kommunalen Abgaben und Gebühren auf der einen Seite und den von der Kommune erbrachten Leistungen auf der anderen Seite in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Gerade in den Siedlungsgebieten, wie zum Beispiel in Buch, Buchholz und Karow hat sich der Zustand von Straßen und Gehwegen in den letzten Jahren deutlich verschlechtert, die Grünanlagen werden nur unzureichend (z.B. Schlosspark in Buch) oder gar nicht (z.B. Danewendplatz in Karow) gepflegt, die Straßenreinigung und auch die Beseitigung von Eis und Schnee findet so gut wie nicht mehr statt.
Auf der anderen Seite werden die Eigentümer (und damit indirekt) auch die Mieter durch einen bundesweit einmalig hohen Grundsteuerhebesatz von 880%, die Änderung des Straßenreinigungsgesetzes und das Straßenausbaubeitragsgesetz belastet. Auch die kommunalen Dienstleistungen wie zum Beispiel Abfallentsorgung und Wasser- und Abwasserversorgung sind in Berlin überdurchschnittlich teuer.
Ich halte es für vor diesem Hintergrund für notwendig, das Straßenausbaubeitragsgesetz, dass in Kombination mit dem Erschließungsbaubeitragsgesetz, Anlieger in einem unverhältnismäßigem Maß an den Kosten für den Straßenausbau beteiligt, die durch jahrelange Desinvestition in die öffentliche Infrastruktur entstanden sind, abzuschaffen.
Ich halte es für erforderlich, zumindest die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes durch rot-rot um 220% zurückzunehmen, denn hierdurch erleidet Berlin einen Nachteil im Vergleich zum direkten Umland verliert Einnahmen für den Landeshaushalt an anderer Stelle (z.B. Einkommens- und Gewerbesteuer).
Ich halte es für dringend geboten, die jährlichen Abführungen der Berliner Wasserbetriebe in Höhe von mehreren 100 Mio. Euro an den Landeshaushalt, die vom rot-roten Senat beschlossen wurden, zurückzunehmen, denn hier wird indirekt eine weitere Steuer erhoben, die in den Haushalt fliest und dort artfremd verwendet werden kann.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen
Ihr Johannes Kraft.

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