Portrait von Johannes Kahrs
Johannes Kahrs
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Johannes Kahrs zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kay M. •

Frage an Johannes Kahrs von Kay M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Kahrs,

mir ist in der letzten zeit Aufgefallen das sich Großstädte immer mehr den Reichen zuwenden und Mittelständische sowie Geringverdiener kaum noch Wohnräume, zu bezahlbaren Preisen, bekommen. Es wurde ja seit Jahren versucht eine Mietpreisbremse einzuführen, doch das hat meiner Ansicht nach nicht ganz funktioniert. Die Sozialwohnungen sind auch rückläufig obwohl sich die SPD immer dafür eingesetzt hat. Wie sehen sie die angesprochenen Punkte?

Mit freundlichen Grüßen:
K. M.

Portrait von Johannes Kahrs
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

Sie haben recht: Bezahlbarer Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit.
Denn Wohnungen und Wohneigentum werden immer teurer. Menschen in der gesamten Republik macht der knapper werdende bezahlbare Wohnraum deshalb immer mehr Sorgen.
Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag eine große Wohnungsoffensive durchgesetzt:
Dabei geht es sowohl um mehr bezahlbaren Wohnraum, als auch um die Erhöhung des Wohngeldes und die Umlagebegrenzung bei Modernisierungen. Dafür ist aber eine verzahnte Bau- und Wohnungsmarktpolitik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene notwendig.
Einen ersten Schritt in diese Richtung hat unsere Bundesjustizministerin Katarina Barley gemacht und einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Mietrechts vorgelegt. Mit der Begrenzung von Mieterhöhungen nach Modernisierung schützen wir Mieter vor überhöhten Mietsteigerungen!

Des Weiteren wollen wir als SPD 1,5 Millionen neue Wohnungen bauen lassen und investieren dazu mindestens 2 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau. Dort, wo öffentliches Grundeigentum verkauft wird, wollen wir eine Vergabe nach dem bestem Konzept und nicht nach dem höchstem Preis durchsetzen!

Und nun zu der von Ihnen angesprochenen Mietpreisbremse:
Dass die Mietpreisbremse grundsätzlich wirkt, wurde kürzlich durch ein Gutachten des DIW bestätigt.
Auf der anderen Seite: Die Mietpreisbremse könnte noch wirksamer als bisher sein!
Dies liegt insbesondere daran, dass Mietern im Regelfall die Auskunft über die Vormiete und damit die wesentliche Information, die für die Ausübung dieses Rechts erforderlich ist (egal ob vor oder nach Abschluss des Mietvertrags), vorenthalten wird.
Ohne Kenntnis über diese Vormiete können Mieter natürlich nicht beurteilen, ob die verlangte Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt. Fragen Sie den Vermieter, liegt natürlich nahe, dass er sich für andere Mieter entscheidet.
Das führt dazu, dass Vermieter bisher noch relativ „risikolos“ gegen diese Bestimmungen verstoßen können – und das ist eine Frechheit!

Deshalb werden wir die Mietpreisbremse verschärfen. Zukünftig müssen Vermieter offenlegen, was der Vormieter gezahlt hat.
Soll heißen: Der Mieter muss nicht mehr selbst erfragen, wie hoch die Vormiete war. In Zukunft ist der Vermieter also verpflichtet, die Vormiete offenzulegen. Das schafft Transparenz und stellt sicher, dass die Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Abschluss eines neuen Mietvertrags tatsächlich nur maximal zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten liegen.
Legt er die Vormiete nicht offen, wird ein saftiges Bußgeld fällig – offensichtlich funktioniert es nicht ohne gesetzlichen Zwang.
Übrigens blockierte die Union bei der ersten Mietpreisbremse diese Sanktionierungsmöglichkeit ggü. dem Vermieter.

Wir arbeiten daran, diese Vorhaben schnellstmöglich in den Gesetzgebungsprozess zu geben und umzusetzen.

Mit freundlichem Gruß

Ihr

Johannes Kahrs