Frage an Johannes Kahrs von Tom W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Kahrs,
Ich habe eine Frage zur angeblichen Neuregelung der Maklerprovisionen. Die SPD weigert sich ja stets hartnäckig, einfach zu sagen: „der Verkäufer/Vermieter zahlt“, stattdessen die Spitzfindigkeit mit „der Besteller“ zahlt...
Frage: Wie exakt wird in dem Gesetzentworf folgende, denkbar einfache Umgehung verhindert? (speziell in Wohnungsmärkten mit hochgradig erpressbaren Mietinteressenten):
Mietinteressent ruft bei einem Maklertypen an, weil ihn konkret Objekt XY in der Z-Strasse interessiert:
„Oh, sind sie denn schon bei uns als Kunde registriert? Nein? Na dann müssen sie erst unser PDF herunterladen und kurz registrieren.“
(hübsch gelogen für: zur Erteilung eines formalen Suchauftrages, der Interessent wird zum „bestellen“ gezwungen.)
„Danach können Sie gern zur Besichtigung kommen... Die Provis... Courtage? Na die zahlen natürlich sie, sie haben uns doch beauftragt!“
Warum weigert sich die SPD seit jeher, klar zu sagen:
„Der Vermieter/Verkäufer zahlt. Punkt.“.
Was in vielen anderen Ländern übrigens die Norm ist. Vielleicht, weil man genau dieses Schlupfloch seinen Immobilienfreunden offen lassen will? Gerade in Hamburg sind das ja sehr enge Bande.
Allein durch mehr Wettbewerb zwischen dem Maklergeschmeiss würden die Provisionen dann sinken. Da sitzen dann nämlich die Vermieter am längeren Hebel. Stattdessen wird seid Jahrzehnten das gerade noch legale Maxium bei Miet-„Vermittlungen“ kassiert, eben weil die Opfer zahlen.
Und zusätzlich soll die Anwendung der Regel den Ländern überlassen werden, es wird also eventuell nur Wohlfühl-PR ohne tatsächlich angewandte Folgen? (Bedeutet: In CDU-regierten Städten/Bundesländern schon mal gar nicht? Das im BUNDESwahlkamp versprochene wird also bestenfalls eine KANN-Regelung?).
Und die Anwendung nach 5 Jahren automatisch auslaufen, damit sich da schön leise, still und heimlich (Kommunal|Landes)-Regierung unpopulär die Finger schmutzig macht?
MFG
Tom Weger
Sehr geehrter Herr Weger,
vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst ist es so, dass dem Bundestag für die von Ihnen angesprochene Reform des Maklerrechts noch kein Gesetzentwurf vorliegt, weil die zuständigen Ministerien daran derzeit noch arbeiten. Details über einen Entwurf der mir nicht vorliegt, kann ich folglich mit Ihnen derzeit nicht diskutieren. Aber die Grundlage der Reform, wie Sie richtig feststellten, beruht auf dem sogenannte Bestellerprinzip, worauf ich gern näher eingehe.
Das Bestellerprinzip ist in vielen Bereichen der Marktwirtschaft ein gängiger, akzeptierter und bewährter Grundsatz. Wer den Makler beauftragt, bezahlt die Rechnung: Dabei handelt es sich auch nicht um eine Spitzfindigkeit, sondern um eine gerechte und im Grunde auch klare Regelung. Versuche diese Reglungen zu hintergehen, wie Sie sie beschrieben haben, widersprechen verhältnismäßig leicht nachweisbar dem Charakter des Gesetztes und sind daher rechtswidrig. Gegen ein illegales Handeln, ist kein Gesetz gefeit, aber es ist Aufgabe der Gerichte dagegen vorzugehen. Vereinbarungen dieser Art sind zudem ungültig und zu Unrecht gezahltes Geld kann ein Mieter bis zu drei Jahre nach Zahlung zurückfordern.
Die Antwort auf Ihren abweichenden Vorschlag zum Bestellerprinzip liegt eigentlich auf der Hand. Es ist wenig sinnvoll einen missbräuchlichen Umgang durch die Förderungen eines entgegengesetzten missbräuchlichen Umgangs zu ersetzten. Die logische Konsequenz ihres Vorschlags, stets dem Vermieter die Maklerprovision in Rechnung zu stellen, wäre doch, dass jeder Wohnungssuchende jederzeit einen Makler beauftragen könnte, im sicheren Wissen, dass die Rechnung in jedem Fall nicht er, sondern der Vermieter zahlen wird. Zu was für einer Entwicklung würde das wohl führen? Die Maklerbrachne hätte diesbezüglich vielleicht weniger Einwände, als sie es derzeit am Bestellerprinzip hat. Darüber hinaus wären plötzlich eben jene noch immer zahlreichen Vermieter, die schon heute nicht auf den Service von Maklern zurückgreifen, gezwungen die Maklergebühren zu zahlen, oder wären vom Markt ausgeschlossen. Auch das wäre nicht gerecht und kann nicht das Ziel des Gesetzes sein. Das Bestellerprinzip hingegen halte ich für gerecht und auch in der Praxis umsetzbar.
Mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs