Frage an Johannes Hintersberger von Karin B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Hintersberger,
vielen Dank für Ihre Antwort - aber erst das Verwaltungsgericht ermittelte aus den Akten der Stadt Augsburg, was das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, Referat 58, am 25.7.2011 zu unserem Fall feststellte.
Die Stadt Augsburg hätte es nicht ablehnen dürfen, unser bestandsgeschütztes Wohnhaus im Trinkwasserschutzgebiet an die Kanalisation anzuschließen! - Zitat aus dem Schreiben ans Tiefbauamt: „Nachdem ihm die Versickerung auf seinem Grundstück verweigert wird (gem. WSG-VO), ist er letztlich auf eine kommunale Entsorgung angewiesen. (...) Der Anschluß war technisch mit verhältnismäßigem Aufwand möglich.” Die Stadt war abwasserbeseitigungspflichtig.
Aber das Tiefbauamt lehnte dies ab. Stattdessen wurde ein privater Kanal als „zwingende“ Auflage zu unserer Umbau-Genehmigung verlangt, den die Stadt dann zu verhindern suchte. Sie kennen die Geschichte aus meinem humorvollen Buch „Brillen für die Bürokratie“!
Unser Kanal ist im Abwasserentsorgungskonzept der Stadt Augsburg nicht eingetragen, weil das Tiefbauamt unser Anwesen hätte anschließen müssen! - Das wollte aber niemand zugeben. So schrieb, auf Ihre Nachfrage hin, das Tiefbauamt am 6.9.2011 ans OB-Referat, wir seien „bezüglich unseres Kanalanschlusses ausführlich beraten” worden, wodurch wir sogar noch „gespart” hätten.
Gespart hat in unserem Fall nur die Stadt Augsburg!
Das benachbarte städtische Grundstück bekommt jetzt einen Kanalanschluß von der Stadt. Uns drängte man in eine private Lösung! So liegt unser Kanal lediglich mit Sondernutzungserlaubnis im städtischen Grund. Dies hatte das Tiefbauamt damals so entschieden. - Da er die Erschließung für unser neu umgebautes Haus ist, wünschen wir uns, dass die Stadt Augsburg unseren privaten Kanal zukünftig in Ruhe läßt und uns dieselbe Sicherheit gibt, wie allen anderen Augsburgern. - Möchten Sie als Landtagsabgeordneter und Stadtrat in Augsburg sich dafür einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Karin Brandl