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Johannes Fechner
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Frage von Michael L. •

Wie stellen SIe sich eine Pflichtversicherung für Elementarschäden vor?

Sollen die Versicherungen gezwungen werden, auch Gebäude in bekannten Hochwassergebieten zu versichern? Soll die Versicherung in diesem Fall dem Risiko entsprechend hohe Beiträge (in Hochwassergebieten utoptisch hoch) erheben dürfen? Oder wollen Sie das Risiko weniger auf die Allgemeinheit der Versicherungsnehmer abwälzen? - Offenbar besteht die Erwartungshaltung einiger, dass sie auf Kosten der Allgemeinheit alle paar Jahre ihr Haus saniert bekommen. Kann nicht stattdessen eine Renaturisierung bekannter Hochrisikogebiete erfolgen und die Bewohner entsprechend umgesiedelt werden? Wer auf eine Umsiedlung verzichtet, bräuchte in diesem Fall nicht auf die Solidargemeinschaft hoffen.

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SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben ein Positionspapier beschlossen, indem wir skizzieren, wie ein System einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung aussehen kann und das Sie hier abrufen können: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/position-gegen-elementarschaeden-guenstig-versichern.pdf

Unser Vorschlag zur Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung ist als ein Beitrag zur Klimafolgenbekämpfung zu verstehen, der die Verteilung von Kosten für Klimaschäden betrifft. Wir orientieren uns dabei an funktionierenden Systemen europäischer Nachbarn, wie Spanien, die Schweiz und vor allem Frankreich. All diesen ist gemeinsam, dass sie solidarische Finanzierungssysteme haben, die die Lasten auf möglichst viele Schultern verteilen und damit die Kosten für den Einzelnen niedrig halten. Wir wollen, dass die Versicherer die Pflicht haben, eine Elementarschadenversicherung mit jeder Gebäudeversicherung anzubieten, die nicht abgelehnt werden kann. Die Versicherungsbedingungen, also die Höhe der Prämien, was wie versichert ist, wie die Entschädigungsverfahren ablaufen usw. sollen staatlich vorgegeben werden. Damit verbunden ist, dass alle entsprechend dem Wert der zu versichernden Immobilien die gleiche Prämie zahlen, unabhängig ihres individuellen Naturgefahrenrisikos. Wobei die grundsätzliche Berechnung der Prämie der Wohngebäudeversicherung durchaus risikobasiert berechnet wird und daran orientiert sich die Prämie für den Elementarschadenteil. Das spart insgesamt erhebliche Bürokratiekosten und wird aus diesem Grund in den oben beschriebenen Beispielländern ebenso gehandhabt und ist ein wichtiger Baustein, um die Kosten dieses Systems möglichst gering zu halten. 

Die Elementarschadenversicherung muss dabei immer auch in Verbindung mit Prävention gedacht werden. Auch das ist in den Ländern mit funktionierenden Elementarschadenversicherungssystemen der Fall. Dort gibt es teils tiefgreifende staatliche Eingriffsmöglichkeiten, um Risiken niedrig zu halten. In der Schweiz untersteht sogar teilweise das Feuerwehrwesen den staatlichen Versicherungen. Auch in Deutschland müssen wir deutlich mehr Anstrengungen unternehmen, um Schäden möglichst zu verhindern. Das betrifft vor allem das Baurecht, denn es kann nicht sein, dass in Hochwassergebieten Baugenehmigungen erteilt werden, das sind dann ja die absehbaren Schäden von morgen. Da dies im Kompetenzbereich der Länder liegt, sollten diese in ihrer Bauleitplanung viel strenger agieren und Gebäude in hochwassergefährdeten Gebieten eben nicht wieder errichtet werden dürfen. Ob das so weit gehen soll, dass Umsiedlungen angeordnet werden sollten, da bin ich zurückhaltend. Denn die Verantwortung, dass Gebäude in Risikogebieten stehen, liegt bei den Behörden, die dies genehmigt haben. Aber beim Neubau sollte das eben nicht mehr vorkommen. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unseren Vorschlag näherbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Fechner

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