Wie stehen Sie zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Nach meiner Einschätzung ist die AfD eine verfassungsfeindliche Partei. Sie will aus der EU austreten, was dem Europa-Gedanken des Grundgesetzes widerspricht. Sie will von heute auf morgen alle Windräder abreißen, was gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ist. Sie sind gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau und sie wollen Millionen Menschen, die in Deutschland arbeiten, integriert sind, Steuern bezahlen und sich in Vereinen engagieren, aus dem Land werfen, nur weil sie Migrationshintergrund haben.
Die Verfassungsfeindlichkeit allein reicht aber nach den hohen Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht aus, um eine Partei verbieten zu können. Vielmehr muss hinzukommen, dass diese Partei zusätzlich zu ihrer Verfassungsfeindlichkeit auch bestrebt ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen. Dazu braucht es eine aggressiv-kämpferische Haltung der Partei gegen unsere Verfassung.
Dieser Punkt war bislang nicht gesichert. Deswegen hätte es im Bundestag keine Mehrheit für den Verbotsantrag gegeben und darum haben die Antragsteller des AfD-Verbotsantrags auch auf eine Abstimmung im Bundestag verzichtet, sondern den Antrag in die Ausschüsse verwiesen. Dort werden wir nun weiterberaten. Dort werden insbesondere die jetzt bekannt gewordenen neuesten Erkenntnisse des Bundesverfassungsschutzes eine wichtige Rolle spielen. In dem leider erst jetzt bekannt gewordenen Gutachten des Bundesverfassungsschutzes gibt es deutliche Hinweise dafür, dass die AfD nicht nur verfassungsfeindlich ist, sondern auch gezielt versucht, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, was für ein Verbot ausreichen würde.
Verfolgen Sie gern unsere weiteren Beratungen. Meine Partei wird für ein AfD-Verbot stimmen, wenn wir uns sicher sind, Erfolgsaussichten zu haben und dafür sind die neuesten Erkenntnisse des Bundesverfassungsschutzes ein wichtiger Baustein.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Fechner