Hallo Herr Arlt, alle reden nur vom Gaspreisdeckel und Strompreisbremse. Ich habe in diesem Herbst Heizöl zu exorbitant erhöhtem Preis tanken müssen. Was ist mit uns, die mit Holz oder Öl heizen?
Ich finde, das dies eine rechtlich relevante Ungleichbehandlung im Sinne des Grundgesetzes darstellt. Immerhin sind etwa ein Drittel aller Haushalte betroffen. Es ist vermutlich nur noch eine Frage der Zeit bis diese Leute auch noch auf die Straße gehen. Oder ist außer den 300 € die neulich über den Arbeitgeber kamen noch etwas angedacht? Und ich meine ausdrücklich nicht den Heizkostenzuschuss o.ä. Maßnahmen für die nicht arbeitende Bevölkerung.
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie zunächst herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben ganz Recht, die öffentliche und politische Debatte hat sich in den letzten Wochen stark um die Gaspreis- sowie um die Strompreisbremse gedreht.
Der aktuelle MPK-Beschluss thematisiert neben hohen Gas- auch die gestiegenen Ölpreise sowie die Preise für Holzpellets. Vorgesehen ist dabei derzeit, dass es Härtefallregelungen geben soll, ich zitiere:
"Auch die Preise anderer Heizmittel (z.B. Öl und Holzpellets) sind gestiegen. Mieterinnen und Mieter, die durch Aufwendungen für die Bevorratung dieser Heizmittel finanziell stark überfordert sind, sollen entlastet werden. Auch für selbstgenutztes Wohneigentum, bei dem die Bevorratung dieser Heizmittel zu unzumutbaren Belastungen führt, ist eine Unterstützung im Sinne einer Härtefallregelung angedacht."
Allerdings hat das parlamentarische Verfahren selbst zu diesen Entlastungen noch nicht begonnen, viele meiner Kolleginnen und Kollegen sehen noch Nachbesserungsbedarf.
Aber, so ehrlich muss ich an dieser Stelle Ihnen gegenüber sein: Ich kann Ihnen nicht garantieren, inwiefern das parlamentarische Verfahren jenseits der Härtefallregelungen weitere Entlastungen bringen wird. Ich setze mich dafür jedoch ein.
Zu den weiteren Entlastungsmaßnahmen:
- Ab dem 01. Januar 2023 soll die Strompreisbremse gelten, dort ist geplant, dass der Preis für ein Grundkontingent (= 80% der Jahresverbrauchsprognose) auf 40 Ct/kWh gedeckelt wird. Die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem gedeckelten Preis wird auf Ihrer Abschlagsrechnung verrechnet. Ferner ist, gerade für MV sehr bedeutsam, angedacht, dass die Netzentgelte 2023 nicht steigen werden.
- Ohne nun Ihre genaue Situation zu kennen, werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Abbau der kalten Progression entlastet. Hierzu finden Sie auf der Seite des Finanzministeriums weitere Hinweise: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/kalte-progression.html
- Zudem sind bereits 2022 verschiedene Maßnahmen getroffen worden, u.a. die Abschaffung der EEG-Umlage.
Sehr gern können Sie mich unter johannes.arlt@bundestag.de kontaktieren, damit ich Ihnen weitere Auskünfte konkret zu Ihrer Situation geben kann.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Arlt