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Johann Wadephul
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Frage von Bernd G. •

sETZEN sIE SICH DAFÜR EIN, dass Abort nicht mehr kriminell ist?

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Sehr geehrter Herr G.,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, ob ich mich für die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches einsetzen werde. Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen. Eine Verlängerung des Zeitraumes sehe ich als schwierig an, denn wir dürfen nicht unberücksichtigt lassen, dass dies auch mit höheren medizinischen Risiken für die Frau verbunden ist. Aufgabe der Politik muss es stattdessen sein, den betroffenen Frauen, die sich mit dieser schwierigen Entscheidung konfrontiert sehen, ausreichend Hilfsangebote an die Seite zu stellen. Zu diesem Zweck müssen wir insbesondere die Beratungsangebote ausbauen und erweitern, um den momentan teilweisen langen Zeiten, bis eine Beratung in Anspruch genommen werden kann, entgegenzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Wadephul

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