NGO's Sehr geehrter Herr Wadephul, werden Sie auf die Beantwortung der Fragen des NGO-FRAGENKATALOGS drängen oder aufgrund der Koalition mit der SPD diesen einfach nicht mehr weiterverfolgen ??
Weitere Fragen an Johann Wadephul

Ich stimme Ihnen zu, dass wir wieder mehr in die Sanierung unserer Infrastruktur investieren müssen. In meinen Augen ist es jedoch der falsche Ansatz, hierfür pauschal Mittel für den Straßenneubau zu streichen.

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir ausführlich und sachlich über den in der letzten Legislaturperiode avisierten Gruppenantrag diskutiert, der auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD abzielt und dabei sowohl die Rechtslage als auch den politischen Kontext fundiert und ausführlich abgewogen. Die überragende Mehrheit unserer Fraktion hat sich anschließend gegen einen Beitritt zum Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD entschieden.

Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.