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Johann Wadephul
CDU
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Frage von Albert W. •

Frage an Johann Wadephul von Albert W. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Viele, um nicht zu sagen nahezu alle Bundestagsabgeordnete der CDU haben "irgendwelche Nebenjobs" mit denen sie neben den Diäten Geld verdienen. Diese Nebenjobs hätten sie nicht, wären sie nicht Mitglieder des Bundestages. Für das Geld, was sie verdienen, müssen (!) sie ja auch eine Gegenleistung erbringen, was nichts anderes heißt, als auf die Gesetzgebung einzuwirken. Dies war offensichtlich auch im Fall Amthor der Fall, der sich in seiner Selbstgerechtigkeit als "Saubermann" präsentierte.

Meine Frage an Sie, der Herrn Amthor ja verteidigt, lautet:

1. Würden Sie diese Nebentätigkeiten nicht auch als Korruption verstehen, um bestimmte Interessen durchzusetzen, wie ich es tue?
2. Sind Sie sicher, dass hier eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit, also den Souverän - das Volk - nicht notwendig ist?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre Fragen bei Abgeordnetenwatch. Gerne werde ich Ihnen antworten.

Ich teile die Auffassung nicht, die Nebentätigkeiten von Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit Korruption gleichzusetzen. Wie kommen Sie dazu, einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Abgeordnetentätigkeit und dem sonstigen Verdienst herzustellen? Ich habe Kollegen im Bundestag, die als Landwirte, Ärzte, Unternehmer oder Angestellte tätig sind. Diese Tätigkeiten haben nichts, aber auch gar nichts mit dem Bundestag zu tun. Solche Tätigkeiten sind grundsätzlich zulässig. Im Übrigen: Das Mandat ist eine Tätigkeit auf Zeit und auch für die Zeit „danach“ muss man einen Beruf haben bzw. in seinen alten Beruf zurückkehren.

Auch steht Ihre Annahme im Widerspruch zu den klaren gesetzlichen Regelungen von Tätigkeiten und Einkünften von Abgeordneten neben dem Mandat. Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht. Darüber hinaus sieht das Abgeordnetengesetz vor, dass Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf mögliche Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen und zu veröffentlichen sind. Auch Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen sind anzeigepflichtig, genauso wie Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften. Aber nochmal: Diese Tätigkeiten sind neben dem Mandat zulässig.

Die genauen Details zur Nebentätigkeit des Abgeordneten Amthor werden momentan von der Bundestagsverwaltung geprüft. Dabei muss geklärt werden, ob und inwieweit er gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen hat. Bis dahin gilt für mich die Unschuldsvermutung. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat in seinem Interview vom 21. Juni deutlich betont, dass aus den bislang vorliegenden Unterlagen kein Verstoß an geltende Regeln festgestellt werden kann. Philipp Amthor hat angekündigt, bei der Aufarbeitung der noch im Raum stehenden Fragen voll umfänglich und transparent mitzuwirken. Das begrüße ich. Bis Ende Juli hat er nun Zeit bei der Bundestagsverwaltung eine Stellungnahme abzugeben.

Zur Verbesserung von Kontrollmöglichkeiten von politischer Einflussnahme laufen derzeit Gespräche zwischen den Fraktionen im Deutschen Bundestag. Denkbar ist beispielsweise die Einführung eines sogenannten Lobby-Registers.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Wadephul

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