Frage an Johann Wadephul von Udo I. bezüglich Senioren
Guten Tag Herr Wadephul,
alle reden über Geld, viele bekommen Geld.
Die Preise für die Bewohner im Pflegeheim steigen seit Jahren, sicher in
vielen Bereichen nachvollziehbar.
Nur die Leistungen der Pflegekassen zur Heimpflege steigen seit Jahren nicht mehr, die Rente der meisten Heimbewohner reicht dafür nicht aus.
Was tun sie, um hier eine notwendige Anpassung zu erreichen?
Mit freundlichen Grüßen
Udo Irschik
Sehr geehrter Herr Irschik,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch. Sie sprechen hier ein sehr wichtiges Problem an. Im Deutschen Bundestag arbeite ich gemeinsam mit meinen Kollegeninnen und Kollegen meiner Fraktion daran, die Situation in der Pflege zu verbessern und die Belastungen für Betroffene zu reduzieren.
So hat diese Regierungskoalition in der vergangenen Wahlperiode die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen erheblich ausgebaut. Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen haben wir die Pflegeversicherung umfassend reformiert Durch die Einführung der neuen fünf Pflegegrade können mittelfristig rund eine halbe Million Menschen überhaupt erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Zudem wurde sichergestellt, dass kein Pflegebedürftiger schlechter gestellt wird als vorher. Insgesamt wurden die Leistungen um 20 Prozent erhöht. Jährlich stehen 5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung.
Für Pflegebedürftige mit höheren Pflegegraden wurde zudem explizit eine Entlastung bei der Eigenbeteiligung an den Kosten der vollstationären Pflege geschaffen, da die Eigenanteile nunmehr (ab Pflegegrad 2) einrichtungseinheitlich sind, also keine höhere Eigenbeteiligung mehr anfällt, wenn eine höhere Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. So sind mit der Einführung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils die finanziellen Belastungen für alle diejenigen Pflegebedürftigen deutlich gesunken, die vorher in Pflegestufe III waren sowie für den überwiegenden Teil der Pflegebedürftigen in der vorherigen Pflegestufe II. Für alle zu Hause betreuten Pflegebedürftigen haben wir das Pflegegeld seit 1. Januar 2015 erhöht. Bis zu 40 Euro stehen pro Monat für Verbrauchsprodukte wie Betteinlagen oder Einmalhandschuhe zur Verfügung. Es gibt höhere Zuschüsse für notwendige Umbauten Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können bis zu 4.000 Euro Zuschüsse beantragen – etwa für Arbeiten zur Türverbreiterung oder zum Badezimmerumbau. Auch können seit dem 1. Januar 2017 alle Pflegedürftigen den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat in Anspruch nehmen. Damit können sie Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen.
Auch haben wir festgelegt, dass die Bundesregierung alle drei Jahre die Notwendigkeit und Höhe einer Leistungsanpassung prüfen muss. Dabei muss sie die Preis- und Bruttolohnentwicklung der letzten drei Jahre berücksichtigen. Unabhängig davon haben wir im Koalitionsvertrag zugesagt, dass wir die Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung anpassen werden.
Bei alledem bitte ich, einen zentralen Aspekt nicht zu vergessen: Bei der Einführung der Pflegeversicherung haben wir uns bewusst entschieden, dass die Pflegeversicherung – anders als die Kranken- und Rentenversicherung – eben keine Vollversicherung, sondern eine Teilversicherung ist. Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sollten wir daher auch im Blick auf die Belastung der künftigen Generationen daran erinnern, dass wir am Prinzip der Eigenverantwortung auch weiterhin festhalten möchten. Als Gesetzgeber stehen wir in der Pflicht, diesen Grundsatzgedanken auch im Hinblick auf die künftigen Beitrags- und Ausgabenentwicklungen in der Pflegeversicherung aufrechtzuerhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johann Wadephul