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Johann Wadephul
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Frage von Michael T. •

Frage an Johann Wadephul von Michael T. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wadephul,

das Thema langfristige Finanzierung der Pensionen und die Folgen für nachfolgende Generationen geht mir nicht aus dem Kopf. Wir als Volk und Arbeitgeber der Beamten gewähren Vorteile, die wir selbst nicht haben aber teuer bezahlen müssen. Warum bekommen Beamte einen höheren Pensionssatz wie normale Arbeitnehmer? Warum gilt bei einem Beamten nicht die Lebensarbeitsleistung sondern in der Regel, bei der Berechnung der Pension, die letzte Besoldungsstufe? Warum gibt es für Beamte keine Beitragsbemessungsgrenze? Diese Kosten müssen doch durch normale Arbeitnehmer getragen werden. Jeder weis um das langfristige Problem und keiner macht etwas. Der Beamte ist dem Politiker sehr nah aber es darf doch nicht zur Vernachlässigung der sozialen Systeme kommen um den Beamten eine Luxuspension zu gönnen. Ein Ingenieur bei uns fängt mit 2800€ brutto an und kann sich nach jetzigem Stand auf 4000€ steigern aber das ist immer noch weniger als bei der Rente gegenüber einem Beamten im mittleren Dienst nach 45 Jahren an Rente auf dem Konto erscheint. Ich sehe dort den sozialen Frieden in Gefahr und finde diese Ungleichheit ungerecht (Gleichheitsgrundsatz). Gibt es Hoffnung auf Besserung.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Thomys

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Thomys,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur Finanzierung der Beamtenpensionen.

Die Änderungen im Rentenrecht sind auf die Beamtenpensionen übertragen worden. Auch bei den Beamten wurde eine schrittweise Erhöhung der Altersgrenze auf 67 Jahre eingeführt. Wie bei der Rente ist die Anpassung von Beamtenpensionen von der demografischen Entwicklung abhängig.

Die Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Bundes ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung dennoch nicht vergleichbar. Artikel 33 des Grundgesetzes verpflichtet den Bund, für die Alterssicherung seiner Beamten angemessen zu sorgen. Im Gegenzug übernehmen auch die Beamtinnen und Beamten Pflichten. Diese gehen weit über das allgemeine Arbeitsrecht bei Angestellten hinaus. Die Versorgung der Beamten ist geregelt im Beamtenversorgungsgesetz.

Wir sind gegen den Vorschlag, die Entwicklung der Beamtenpensionen an die Rentenentwicklung zu koppeln. Zudem werden die Leistungen der Beamtenversorgung meist überschätzt. Im Jahr 2011 erhielten die Beamtinnen und Beamten des Bundes im Schnitt Pensionen in Höhe von 68,7 Prozent ihrer vorhergehenden Bezüge. Dagegen lag das Rentenniveau netto (vor Steuern) bei 51,5 Prozent. Das ausgewiesene Rentenniveau umfasst aber nur Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Betriebliche Renten und private Vorsorge sind nicht dabei. Gerade betriebliche Vorsorge ist im Pensionsniveau der Beamten aber mit erfasst.

In die gesetzliche Rentenversicherung zahlen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein. Auch die Beamtinnen und Beamten werden an den Versorgungskosten beteiligt. Wie die Beamtenversorgung wird auch die gesetzliche Rentenversicherung zu einem erheblichen Teil aus Steuermitteln finanziert. Außerdem zahlen Pensionäre ihre Beiträge an die Krankenversicherung direkt. Zudem werden die Pensionen voll versteuert.

Im Jahre 1999 hat der Bund eine Versorgungsrücklage eingeführt. Bis Ende 2017 wird ein Sondervermögen aufgebaut, um den Bundeshaushalt finanziell zu entlasten. Ein 2007 eingerichteter Versorgungsfonds des Bundes kommt ab 2020 für die Versorgungsaufwendungen der Beamten auf, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2006 begann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Wadephul

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